Einfaches Steuergesetz

Hallo zusammen,
hier mal ne Frage, die sicherlich seeeeehr kontrovers diskutiert wird: Es kommt immer wieder mal die Idee auf, die Steuergesetzgebung radikal zu vereinfachen, also z.B. nur noch sagen wir 3 Tarife zu 15,25 und 35% und im Gegenzug keinerlei Abzuege, Abschreibungen etc.
Wie ist denn nun eure Meinung: Realistisch ist das sicher nicht, aber waere es denn in die Praxis umsetzbar??
Froehliches Diskutieren
Ralph

Hallo Ralf,

sagen wir 3 Tarife…

in Stufung und Anzahl von Steuertarifen kann ich keine nennenswerte Vereinfachung erkennen. Das entspräche in Niveau und Nutzen ungefähr der Legende, wonach Abgeordnete irgendeines amerikanischen Bundesstaates das Verhältnis von Kreisumfang und Durchmesser auf glatte 3 runden wollten, weil sich mit Pi so schlecht rechnen läßt :smile:. Es wäre schade, wenn sich eine Veränderung des Steuersystems in solchem populären Unfug erschöpfen würde.

…keinerlei…Abschreibungen

Ohne Abschreibungen kann kein Kaufmann die Aufstellung des Betriebsvermögens (=Bilanz) zu Papier bringen. Ein Gegenstand (z. B. eine Maschine oder ein Fahrzeug) hat im Jahr der Anschaffung nun einmal einen anderen Wert als nach 10 Jahren intensiver Nutzung. Diese Berücksichtigung der Wertminderung nennt man Abschreibung. Die Tatsache, daß Sachen altern und i. d. R. an Wert einbüßen, läßt sich nun mal nicht per Beschluß beseitigen. Von daher finde ich es manchmal belustigend, was einige Leute - auch Politiker - von sich geben, ohne zu wissen, was sie da reden.

Unser Steuersystem kennt tausende Regelungen, die das System aufblähen, zwar Steuerberater leben lassen, aber ansonsten keinerlei erkennbaren Sinn enthalten. Nur ein Beispiel: Mit der Gewerbesteuer werden Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb i. S. §15 EStG belastet. Nun gibt es aber auch gewerbesteuerfreie Tätigkeiten nach §18 Abs. 1 EStG. Damit sind Freiberufler gemeint, z. B. Architekten, Ärzte, Hebammen, Masseure, Tierärzte gemeint. Letztere erwähne ich als Beispiel für den Bürokratenwahn. Das Kurieren von Hund und Katz’ ist freiberuflich. Die Abgabe der Ohrentropfen für Samtpfötchen ist aber Handel, mithin gewerblich. Ganze Bibliotheken haben diese feinen Unterschiede zu Thema. Tatsächlich gibts keine Unterschiede, denn auf Gewinnerzielung sind alle Tätigkeiten, auch die der Freiberufler, ausgerichtet. Ungeachtet dessen wurden schon tausende Arbeitsjahre mit Prozessen verbracht, um z. B. festzustellen, daß ein Fußpfleger gewerblich tätig ist und ein Masseur freiberuflich. Mit der Abschaffung der Unterscheidung von gewerblicher und freiberuflicher Tätigkeit könnten sich ganze Heere von Finanzbeamten, Steuerberatern und Richtern Sinnvollerem zuwenden. Wohin man sieht, ist unser Steuersystem mit derartigem Bürokratenmüll überfrachtet.

Für jeden Müll gibts irgendwo eine Lobby. Auch ich bin Freiberufler und an dieser Stelle scheinbar Nutznießer des Unsinns. In Wahrheit zahlen wir alle durch das Aufblähen des Verwaltungs- und Regeldickichts in Form hoher Abgaben drauf. Hunderttausende Menschen produzieren nichts und ihre Tätigkeit hat für das Gemeinwesen keinen erkennbaren Nutzen, weil sie sich mit dem Wälzen verzichtbarer Vorschriften beschäftigen.
Wenn ich mich richtig erinnere, war es u. a. der Hamburger Lokalpolitiker Perschau, der sich jahrelang in seinen revolutionären Vorschlägen mit wenigen Steuersätzen sonnte und in jedes Mikrophon biß, das ihm in der Sache ahnungslose Reporter vors Gesicht hielten. So kann man ein paar Millionen diesbezüglich schlichten Wählern, die mit der Steuerprogression überfordert sind, etwas von Vereinfachung erzählen, ohne das Problem überhaupt nur zu berühren. Das ist die „Machen-wir-runde-Zahlen-Methode“ von und für Dummies.

Gruß
Wolfgang

Hallo,

Wie ist denn nun eure Meinung: Realistisch ist das sicher
nicht, aber waere es denn in die Praxis umsetzbar??

natürlich wäre das praktisch machbar. Eine klitzekleine Kleinigkeit macht es aber so gut wie unmöglich: Eine derartige Vereinfachung würde einige hunderttausend Menschen arbeitslos machen. Da im Bundestag rd. 40% Beamte und öff. Bedienstete sitzen, ist es mehr als unwahrscheinlich, daß derartige Beschlüsse gefaßt werden.

Kurz: Träumen erlaubt, hoffen unnötig.
Gruß
Christian

Hallo,

was Du meinst beschreibt das Steuermodell vom ehemaligen Bundesverfassungsrichter Prof Paul Kirchhof. Google mal nach Karlsruher Steuerentwurf Kirchhof, dann solltest Du sein Steuergesetz finden. Die Verringerung der Steuersätze würde auch das bedingungslose Streichen von Subventionen vorsehen.
Ich finde seine Vision gut, sehe aber wenig bis keine Chanche dies auch nur teilweise umzusetzen.
Ein interessantes MOdell hat auch der VWL Prof Rose aus Heidelberg vorgelegt, das wohl in Montenegro teilweise eingesetzt wird. Stichwort hier bei google Einfachsteuer.

hallo

momentan sind die steuern zu hoch.

ein freischaffender der 1 € über dem höchstsatz liegt soll 52% zahlen.
der großunternehmer aus der industrie liegt 5 000 000 € drüber ???

die lösung: jeder bezahlt den 10. teil seines einkommens in die steuer.

dazu noch eine anmerkung: höhere tabaksteuer ?
wie wäre skiurlaub und reiter - steuer.
beim skifahren und reiten sind die behandlungen weitaus öfter und länger als bei rauchern. raucher sterben meistens im hohen alter an krebs (erwiesen). die ersteren liegen schon jetzt mit halswirbelsyndromen,knochenbrüchen etc in den krankenhäusern.
die raucher zahlen das jetzt mit.

gruß
tom

hi,

habe schon oft in diversen foren hierzu meinen „senf“ gegeben. ich finde die ansaetze von rose und kirchhof ganz gut, weil:

nach einem gesetzgebungsverfahren von einem gesetzentwurf nicht mehr viel übrig bleibt. also, der weg komission - referentenentwurf - kabinettsvorlage - regierungsentwurf - bundestagsbeschluss - bundesrat verschlingt auf jeder stufe ein paar ansätze und fordert kompromisse.

aus dem grund muss man ganz unten radikal anfangen um am ende überhaupt noch was brauchbares zu bekommen. beobachte mal die gesetzgebung zur „agenda 2010“…

im grossen und ganzen ist wolfgang zuzustimmen, zu kompliziert. nur einen einwand kann ich nicht folgen. die deutschen haengen fest an der maßgeblichkeit zwischen handelsbilanz des kaufmann und steuerrecht.

die steuerbilanz ist also auf der HB aufgebaut. würde man dieses kappen, könnten die kaufleute schicke bilanzen nach HGB, IAS etc. erstellen. steuertechnisch könnte man vereinfacht arbeiten mit pauschalen und weiss der fuchs.

die maßgeblichkeit ist genauso ein „zopf“ wie: (enumerativ aus dem bau) gewerbesteuer, hebesatzrecht der gemeinde, einkunftsarten, pauschalen vs. nachweisbarer abzug, steuerbefreiungstatbestände, erhöhte absetzung als lenkungsnorm, steueranrechnungen & ermäßigungen, günstigerprüfungen bei kindern & neu altersvorsorge-riester, trennung ESt & KSt, maßgeblichkeit der HB …

leider alles nicht durchsetzbar. schau mal in die letzten 3 spiegel. die artikelreihe „die verstaubte verfassung“ gibt dir einen überblick warum es den reformstau gibt!

mfg vom

showbee