Kindergeld und Nebenverdienst

Hallo,

um Kindergeld zu erhalten, darf das Kind nicht mehr als (bei mir geht’s noch um das Jahr 2001) DM 14.040,00 verdienen.

Was aber ist mit den Werbekosten?

Wenn das Kind mehr verdient hat, muss man dann Werbungskosten nachweisen, um unter diese Grenze zu kommen, oder gilt hier die Pauschale, so dass es faktisch DM 16.060,00 verdienen darf?

Oder zählen Werbungskosten gar nicht, so dass eine Mark über der Grenze zum Wegfall des gesamten Kindergeldes führt?

fragt,
freundlich grüßend
Peter Bergmann

hi,

ja, werbungskosten über 2000 DM müssen nachgewiesen werden. der pauschbetrag wird autom. berücksichtigt!

aber: bedenke, auch nicht steuerpflichtige dinge (sogen. bezüge) gehn mit in die berechnung (zinsen unterm sparerfreibetrag, bafögzuschuss etc.).

mfg vom

showbee

ja, werbungskosten über 2000 DM müssen nachgewiesen werden.
der pauschbetrag wird autom. berücksichtigt!

Hallo Showbee,

danke für die prompte Antwort.

Damit ich das mit der automatischen Berücksichtigung nicht falsch verstehe: Faktisch darf man dann also statt DM 14.040.- DM 16.040,- verdienen, ohne dass man irgend etwas tun muss?

Gruß
Peter

hi,

ein bruttoarbeitslohn von 16.039 DM p.a., also 1336,58DM mtl. ist drinn!

sh. § 32 EStG in dem von einkünfte die rede ist. einkünfte sind demnach bei dir bruttoarbeitslohn minus werbungskosten. und wenn du keine werbungskosten hast, werden pauschal nach § 9a eben besagte 2000,- DM in ansatz gebracht!

mfg

vom showbee