Hallo,
KFZ werden ja bekanntlich meist auf 5 Jahre abgeschrieben (hat mir der Steuerberater erzählt), und gebrauchte KFZ entspr. auf einen kürzeren Zeitraum. Wenn ich ein 4 Jahre altes KFZ kaufe, kann ich dann also den Kaufpreis komplett in 1 Jahr abschreiben?
Und noch eine Frage: wenn ein KFZ schon voll abgeschrieben ist, hat es automatisch den Wert 0? Od. anders gefragt: Firma hat KFZ 5 Jahr lang abgeschrieben, also keine Abschreibung mehr möglich. Kann diese den Wagen ohne steuerliche Nachteile mit schenken (bzw. für 1 EUR verkaufen)?
Bitte ein paar Infos…
Danke!
Peter
Hallo Peter,
Fahrzeuge werden auf 6 Jahre abgeschrieben.
Anschaffungskosten gebraucht erworbener Wirtschaftsgüter sind auf deren voraussichtliche Nutzungsdauer zu verteilen. Bei der Schätzung der voraussichtlichen Nutzungsdauer kommt es vor allem auch auf den Zustand des Wirtschaftsguts an.
Beispiel
Sie haben für Ihren Betrieb einen gebrauchten, 2 Jahre alten, Pkw für 40 000 DM (20 451,68 Euro) erworben. Da bei einem Pkw die Nutzungsdauer neuerdings 6 Jahre beträgt, liegt die Restnutzungsdauer im konkreten Fall bei 4 Jahren, so dass Sie jährlich noch 4 Jahre lang jeweils 10 000 DM (5 112,92 Euro) abschreiben können.
Du könntest also für einen 4 Jahre alten PKW noch zwei Lahre abschreiben.
Zu Frage 2
Normalerweise lässt man immer einen Restbuchwert von 1 € stehen. Das Fahrzeug kann dann auch für einen € verkauft werden. Allerdings ist imho ein 6 Jahre alter PKW mehr wert als 1 €. Wird der PKW für mehr verkauft, wird über das Konto „Gewinn aus dem Abgang von Anlagevermögen“ gebucht.
Viele Grüße Ordnazo
Fahrzeuge werden auf 6 Jahre abgeschrieben.
Steurberater hat gemeint 5, ist aber auch egal, werde geziehlt nachfragen.
Normalerweise lässt man immer einen Restbuchwert von 1 €
stehen. Das Fahrzeug kann dann auch für einen € verkauft
werden. Allerdings ist imho ein 6 Jahre alter PKW mehr wert
als 1 €. Wird der PKW für mehr verkauft, wird über das Konto
„Gewinn aus dem Abgang von Anlagevermögen“ gebucht.
Wenn die Firma das Fahrzeut an mich verkauft, muß sie den Gewinn versteuern, was für die Firma natürlich ungünstig ist. Wenn ich also die Firma „überrede“ mir es für 1 EUR zu überlassen (was bei naher Verwandschaft nicht schwer sein wird), ist es steuerrechtlich OK? Oder auch verdeckte Gewinnausschüttung od. andere Straftat, weil das Fahrzeug deutlich mehr Wert ist?
Wenn das so ist, ist es für eine Firma am sinnvollsten, 5 Jahre alte Autos zu kaufen, 1 Jahr abzuschreiben und dann an den Geschäftsführer für 1 EUR zu verkaufen? Mir sinnvoll meine ich „für den GF sinnvoll“.
Peter