Hallo,
meine Firma will für bestimmte Aufgaben ein einen nebenberuflichen MItarbeiter deligieren. Klar, dieser könnte nach dem 400EUR-Gesetzt ganz normal angemeldet werden. Nun sind es aber monatlich unregelmäßige Beträge von 0 - 50 EUR, die er verdient. Kann man in einem solchen Fall das irgend-wie einfacher handhaben? Irgend-wie als „Aufwandsentschädigung“ od. „Benzingeld“ überweisen ohne Anstellungsvertrag?
Denn schon allein die Verwaltung des Arbeitnehmers beim Steuerberater würde mehr kosten, als er durchschnittlich verdient…
Hallo,
nein das geht nicht!
Worüber ihr nachdenkt ist „Schwarzarbeit“
Aber was ist denn bei der Verwaltung eines Geringverdieners so schwer?
- 1 x Anmelden bei der Knappschaft
- 1 x pro Monat einen Beitragsnachweis mit den pauschalen zur
Krankenkasse, Rentenversicherung und pauschalen Steuer.
- Dann die Monatlichen Kosten an Steuerberater.
Kann jeder wirklich selbst!
Solltest Du noch genaue Fragen haben, Mail mir einfach.
hi,
wie der vorredner schon schrieb. die meldungen sind nun vereinfacht, man brauch nicht unbedingt einen steuerberater um sowas abzurechnen.
und dennoch eine andere idee. macht doch eine vorhersage, wieviel er verdienen wird im jahr und bildet einen durchschnittslohn. dann braucht ihr monat für monat immer nur die selbe meldung und den selben überweiser ausfüllen und differenzen werden dann mit dem dezember verrechnet (oder so…).
probleme bringt das nicht, wenn die einkünfte immer unter 400 bleiben, denn dann kommt auch keine steuer-sv-verkürzung raus, weil es immer beim gleichen pauschbetrag bleibt.
ich hoffe ihr findet einen legalen weg.
mfg vom
showbee
hi,
wie der vorredner schon schrieb. die meldungen sind nun
vereinfacht, man brauch nicht unbedingt einen steuerberater um
sowas abzurechnen.
und dennoch eine andere idee. macht doch eine vorhersage,
wieviel er verdienen wird im jahr und bildet einen
durchschnittslohn. dann braucht ihr monat für monat immer nur
die selbe meldung und den selben überweiser ausfüllen und
differenzen werden dann mit dem dezember verrechnet (oder
so…).
Klar, Vorschlag ist OK, nur kann ich genau so alles für Dezember auszahlen - es werden im Jahr kaum mehr als 400 EUR sein…
Es wird wohl pro Monat höchstens 1h sein, deshalb sind es eben sehr geringe Beträge. Und das, was derjenige kriegt, das ist auch nur eine Art Benzingeld… Deshalb habe ich mir gedacht, daß wenn er vielleicht eine Quittung unterschreibt, daß er X EUR für YYY bekommen hat, alles OK wäre? Ich möchte alles legal machen, nur weiß ich eben nicht, wie man so kleine Beträge am besten abrechnet…
Hallo Peter…
Du kannst niemandem Benzingeld bezahlen, der nicht bei Dir angemeldet ist.
Anmelden musst Du ihn also sowieso - denn sonst ist es eben nicht legal - in diesem Fall bei der Bundesknappschaft.
Komisch finde ich, dass ( auch wenn´s nur 1Std. im Monat ist )der Mitarbeiter lediglich eine Fahrtkostenerstattung erhält.
Wie schon mehrmals hier geschrieben, es ist wirklich kein Akt, die monatlichen Meldungen auszufüllen.
Liebe Grüsse
Tanja