1.) meine frau ist beamtin, lehrerin, daher auch privat versichert. ich bin freiwillig (da über einkommensgrenze)in der gesetzlichen geblieben. nun ist sie schwanger und wird in den erziehungsurlaub gehen. jetzt ist die situation, dass sie nicht bei mir mitversichert werden kann. ich muss also ihren versicherungsanteil von 195 euro von meinem gehalt zusätzlich bestreiten. ich zahle also 520 euro + 195 euro im monat krankenversicherung für meine familie. kann ich ihren beitrag steuerlich geltend machen?
2.) wir wollen ein haus kaufen. da sie ein arbeitszimmer braucht, müssen wir etwas mehr geld ausgeben. kann ich das arbeitszimmer, also die abzahlung dafür im rahmen der hausfinazierung geltend machen?
auch wenn sie die ersten zwei jahre noch nicht arbeitet? wie siehts danach aus?
1.) meine frau ist beamtin, lehrerin, daher auch privat
versichert. ich bin freiwillig (da über einkommensgrenze)in
der gesetzlichen geblieben. nun ist sie schwanger und wird in
den erziehungsurlaub gehen. jetzt ist die situation, dass sie
nicht bei mir mitversichert werden kann. ich muss also ihren
versicherungsanteil von 195 euro von meinem gehalt zusätzlich
bestreiten. ich zahle also 520 euro + 195 euro im monat
krankenversicherung für meine familie. kann ich ihren beitrag
steuerlich geltend machen?
hi,
ja, im rahmen der höchstbetragsrechnungen sind diese ausgaben als vorsorgeaufwendungen abziehbar. durch die hohen einkünfte von dir (arbeitnehmer mit sv) und durch die einkünfte der ehefrau von null, muss man allerdings schauen, ob die zusammenveranlagung günstig ist?!
sicher wird sie das, wenn die EF keine anderen einkünfte hat, aber die steuerersparnis kann zwischen 0 und spitzensteuersatz liegen.
im übrigen gibt es für sowas den splittingtarif, der euch schon dadurch steuerlich begünstigt, dass die freibeträge der frau nicht „verpuffen“, sondern auch von dir genutzt werden.
2.) wir wollen ein haus kaufen. da sie ein arbeitszimmer
braucht, müssen wir etwas mehr geld ausgeben. kann ich das
arbeitszimmer, also die abzahlung dafür im rahmen der
hausfinazierung geltend machen?
auch wenn sie die ersten zwei jahre noch nicht arbeitet? wie
siehts danach aus?
wenn die frau beamte ist, wird sie zu 99,99% nach dem erziehungsurlaub wieder als lehrerin tätig sein. wenn das arbeitszimmer schon jetzt benötigt wird (allein auch durch bücher/arbeitsmaterialunterstellung), kann es m.E. natürlich als werbungskosten abgesetzt werden.
die kosten werden wohl abgesetzt werden können, aber nur unter der max. grenze von 1250 EUR für alle kosten. zur begrenzungsproblematik solltest du auch mal einfahc im internet stöbern, hier haben sich schon diverse die finger wund-geschrieben…