Arbeitszimmer

nun doch noch eine frage.

in meiner derzeitigen mietwohnung ist leider nur ein durchgangszimmer als arbeitszimmer vorhanden. eine doppeltür und dann ein wanddurchbruch statt tür zum wohnzimmer

ist die auslegung wirklich so streng?

d.h. kann man nicht geltend machen?

es wirklich ausschließlich für arbeit. da stehen sämtliche unterlagen.

hi,

es gibt hierzu ne menge urteile, ich versuch mal zusammenzufassen:

  • grds. muss ein separater raum vorhanden sein, der von den übrigen getrennt ist [BFH, Urteil v. 18. 10. 1983, VI R 180/82, BStBl 1984 II S. 110]

  • nicht ausreichend ist eine arbeitsecke in privaträumen, auch wenn ein raumteiler trennt [FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 6. 8. 1980, I/1279/79]

  • zum wohnzimmer offene galerie wird nicht anerkannt [BFH, Urteil v. 21. 4. 1994, IV R 98/93]

  • wenn das zimmer durchquert werden muss, um in andere räume zu gelangen, liegt eine „Verteilerfunktion“ vor, was steuerlich schädlich ist [FG Berlin, Urteil v. 11. 7. 1990, VI 101/88]

  • durchgang ind schlafzimmer, bad oder in nebenräume ist aber von untergeordneter bedeutung und nicht schädlich [BFH, Urteil v. 19. 8. 1988, VI R 69/85, BStBl 1988 II S. 1000; FG Niedersachsen, Urteil v. 13.2.1998, VIII 267/95, EFG 1998 S. 726, Revision eingelegt, Az. des BFH: VI R 28/98,Ebenso FG Niedersachsen, Urteil v. 21.1.1998, IX 582/97, EFG 1998 S. 727, Revision eingelegt, Az. des BFH: VI R 55/98]

  • dagegen ist der durchgang zu terrasse, garten und balkon schädlich_[BFH, Urteil v. 18. 3. 1988, VI R 49/85]_

in deinem fall also fraglich und durchaus einzelfallentscheidung gefragt. ggf. musst du auch die aktuelle rechtssprechung beobachten.

pauschale aussagen kann man nicht mahcen. wenn du aber vor kauf eine wohnung sicher gehen willst, bietet sich hier anhand der baupläne eine verbindliche auskunft des finanzamtes an, die die behörde dann im nachhinein bindet.

ich hoffe ich konnte dir etwas helfen.

mfg vom

showbee