hallo,
ich habe vor, 2 nebenjobs anzunehmen, wo ich wahrscheinlich nicht über 400 euro kommen werde. normal sind für 2 jobs ja auch 2 lohnsteuerkarten nötig. nun habe ich gehört, daß dies nicht nötig ist, wenn der 2. job unter 400 euro ist. stimmt das? wie wird das dann mit den steuern des arbeitgebers gemacht? zahlt dann nur einer? ich habe von der ganzen thematik überhaupt keinen plan. vielleicht kennt ja jemand eine seite, wo man das nachlesen kann oder weiß so bescheid. danke!
hi,
für die zweite anstellung zahlt der arbeitgeber pauschal 25% auf den bruttolohn oben drauf. du erhälst brutto wie netto ausgezahlt. versteuert wird der lohn bei dir nicht mehr, er muss auch nirgends in deiner steuererklärung am ende des jahres auftauchen.
gruss vom
showbee
Nachfrage
Hallo snowwhite…
Verstehe ich das richtig?
Du hast eine Hauptbeschäftigung PLUS 2 Nebenjobs?
Und kommst mit beiden Nebenjobs ZUSAMMEN nicht über 400,-€ monatlich?
Wenn dem so ist, dann brauchst Du keine zweite LST-Karte abzugeben.
Liebe Grüsse
Tanja
hallo,
danke für die antwort. nein ich bin studentin und war grad auf der suche nach einer nebenstelle. dabei sind jetzt 2 sachen, die beide interessant sind und ich gern beide annehmen wollen würde. diese beiden zusammen werden (nehme ich zumindest an) nicht mehr als 400 euro bringen. eine lohnsteuerkarte habe ich bereits. die kann ich dann natürlich aber nur einem der beiden arbeitgeber geben. wie läuft das da mit (zumindest arbeitgeber)steuern des zweiten ab? und muß ich dann auch steuern zahlen weil es 2 jobs sind oder gilt das gleiche wie bei einem minijob? und wie wäre es, wennn es doch auf mehr als 400 euro kommen würde? du siehst schon, ich hab keinen plan. vielleicht kannst du mir ja weiterhelfen. DANKE!
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Hallo nochmal…
wenn die beiden Jobs ZUSAMMEN die 400,- € Grenze nicht überschreiten, brauchst Du bei gar keinem eine LST-Karte. Du darfst so viele Nebenjobs haben wie Du willst, allerdings eben alle zusammengerechnet nicht über diese Grenze im Jahr.
Dafür gilt im übrigen der Jahresverdienst gezwölftelt. d.h. es darf monatlich auch mal weniger oder mehr sein, aber insgesamt DURCHSCHNTTLICH nicht mehr als 400,-€.
Wenn Du auf mehr als 400,-€ kommst, dann musst Du einen Job auf Deine LST-Karte abrechnen lassen und der andere gilt als Minijob.
Die Mini-Jobs sind für Dich sozialversicherungsfrei, allerdings kann Dir Dein Arbeitgeber die pauschale Lohnsteuer abziehen, machen aber die wenigsten.
Ich hoffe, ich konnte es einigermassen verständlich erklären, fall noch Fragen offen sind, jederzeit gerne.
Liebe Grüsse
Tanja
danke tanja. ich hatte bisher aber immer einen nebenjob unter 400 euro und da brauchte der arbeitgeber aber schon die lohnsteuerkarte (und mußte auch an die krankenkasse abführen), daher wundert mich das jetzt etwas. und es haben auch beide zukünftigen arbeitgeber nach der lsk gefragt. und wie läuft das mit dem zwölfteln? normal wird ja monatlich abgerechnet und wenn ich da mal über 400 euro komme, wird der staat wohl auch sofort zulangen, oder? muß ich das dann über die lohnsteuerjahresabrechnung erst wiederholen? denn aufs jahr gerechnet komme ich auf gar keinen fall über die grenze.
gruß
brit
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danke tanja. ich hatte bisher aber immer einen nebenjob unter
400 euro und da brauchte der arbeitgeber aber schon die
lohnsteuerkarte (und mußte auch an die krankenkasse abführen),
daher wundert mich das jetzt etwas. und es haben auch beide
zukünftigen arbeitgeber nach der lsk gefragt.
Richtig, bis zum 31.03. war das so. Da waren nur diejenigen steuer- und sozialversicherungsfrei, die sonst keinen anderen Job hatten ( z.B. Hausfrauen ). Grenze ja auch bis dato 325,-€.
Nun darf JEDER dazuverdienen bis insgesamt 400,-€ monatl. ( bzw. 4.800,- im Jahr ). Soll heissen, wenn Du z.b. in einem Monat nur 200,- verdienst, dürftest Du in einem anderen Monat 600,- verdienen. Im gesamten Jahr aber eben nicht über die DURCHSCHNITTLICHEN 400,- kommen.
Wenn Du also übers Jahr gerechnet nicht mehr verdienst, dann nimmt Dir der Staat gar nichts.
Noch Fragen?
Liebe Grüsse
Tanja