Liebes Forum,
wie ist eigentlich die folgende Sachlage steuerlich zu beurteilen:
Im Rahmen eines hauswirtschaftlichen Beschäftigungsverhältnisses überlässt ein Arbeitgeber ein kleines Einfamilienhaus unentgeltlich an die Arbeitnehmerin. Als Entlohnung für diese Tätigkeit. Der geldwerte Vorteil aus der unentgeltlichen Überlassung wird als laufender Arbeitslohn ordnungsgemäß dem Lohnsteuer- und Sozialversicherungsabzug unterworfen.
Soweit noch kein Problem.
Wie aber sieht es auf der Seite des Arbeitgebers aus? Realisiert dieser Einkünfte aus V&V im Sinne des § 21 EStG? Ist die Gegenleistung, nämlich die Arbeitsleistung der Arbeitnehmerin, als Einnahmen nach § 8 EStG im Rahmen der Vermietungstätigkeit zu qualifizieren? Wenn ja, mit welchem Wert? Auch in Höhe des sozialversicherungsrechtlichen Sachbezugswertes? Und wenn dies der Fall sein sollte, müsste der Arbeitgeber dann im Gegenzug auch alle Erhaltungsaufwendungen, Unterhaltskosten sowie die AfA für das Gebäude steuermindernd geltend machen können? Ggf. nach Prüfung der Überschusserzielungsabsicht?
Was sagt der Steuerexperte?
Georg Martin