wie ich einer Abrechnung vom Steuerberater entnehme, wurde der ausbezahlte Urlaub (aufgrund Kündigung) nicht der Lohnsteuer/Solz
unterzogen, jedoch dem SV-Brutto hinzugerechnet.
Ist das immer so zu handhaben?
Abgesehen von dieser Frage habe ich gestern von einem Bekannten gehört, daß Autohändler nicht immer automatisch die Verkäufe der USt unterwerfen müssen, da es dazu eine Ausnahme gäbe. (wenn von privat gekauft) Wo finde ich das im Gesetz?
Für den Zeitraum deines Urlaubs wird doch normaler Lohn bezahlt. Ob Du frei machst oder nicht. D. h. Du arbeitest in 12 Monaten insgesamt 11 Monate, bekommst aber generell für 12 Monate Lohn bezahlt. Dieselben 12 Monate bekommst Du bezahlt, wenn Du ununterbrochen arbeitest. Daher würde ich diese Zahlung eher als steuerfreie Abfindung ansehen - §3 Nr.9 EStG.
… habe … gehört, daß Autohändler nicht immer automatisch die
Verkäufe der USt unterwerfen müssen, da es dazu eine Ausnahme
gäbe. (wenn von privat gekauft) Wo finde ich das im Gesetz?
In §25a UStG, sogenannte Differenzbesteuerung: Der Händler muss seinen Aufschlag der USt unterwerfen, darf aber (wie ein Privatmann)diese USt nicht in der Rechnung ausweisen.
wie ich einer Abrechnung vom Steuerberater entnehme, wurde der
ausbezahlte Urlaub (aufgrund Kündigung) nicht der
Lohnsteuer/Solz
unterzogen, jedoch dem SV-Brutto hinzugerechnet.
Da hat der Steuerberater etwas falsch gemacht!
Ist das immer so zu handhaben?
NEIN! Wenn Dir eine Urlaubsabgeltung gezahlt wird, ist sie wie eine Einmalzahlung zu handhaben (also wie Weihnachtsgeld).
Sollten Dir tatsächlich keine Lohnsteuern einbehalten worden sein, würde ich mir Gedanken machen, ob sich ein Steuerausgleich im nächsten Jahr lohnt - evtl. musst Du nämlich aufgrund dieser Tatsache nachzahlen.
Ist auf der Abrechnung nicht vielleicht doch irgendwo noch einmal eine Spalte mit „Lohnsteuer Einmalzahlung“ oder ähnlicher Bezeichnung?
Ganz nebenbei: Auch in den Sozialversicherungen muss dieser Betrag als Einmalzahlung behandelt werden - aber das hat Dich nicht mehr zu interessieren, da der Arbeitgeber für Fehler haftet.
Abgesehen von dieser Frage habe ich gestern von einem
Bekannten gehört, daß Autohändler nicht immer automatisch die
Verkäufe der USt unterwerfen müssen, da es dazu eine Ausnahme
gäbe. (wenn von privat gekauft) Wo finde ich das im Gesetz?