die problemlage: ich habe im jahr 2000 über mehrere monate meinen arbeitsverdienst auf selbstständiger basis abrechnen müssen. nach langem juristischen verfahren hat die bfa nun amtlich bestätigt, dass es sich hierbei tatsächlich aber um ein abhängiges beschäftigungsverhältnis gehandelt hat. der damalige AG wird nun die sozialversicherungsbeiträge nachzahlen müssen.
nun wäre es meiner auffassung nach eigentlich selbstverständlich, dass dies auch steuerlich zu gelten hätte.
aber es heißt in §14 UStG:
„(3) Wer in einer Rechnung einen Steuerbetrag gesondert ausweist, obwohl er zum gesonderten Ausweis der Steuer nicht berechtigt ist, schuldet den ausgewiesenen Betrag. Das gleiche gilt, wenn jemand in einer anderen Urkunde, mit der er wie ein leistender Unternehmer abrechnet, einen Steuerbetrag gesondert ausweist, obwohl er nicht Unternehmer ist oder eine Lieferung oder sonstige Leistung nicht ausführt.“
das liest sich für mich erstmal absurd, denn ich konnte zum damaligen zeitpunkt noch nicht wissen/ bzw. beweisen, dass ich nicht selbstständig war.
hat jemand von euch eine ahnung, wie gnadenlos das finanzamt diesen paragraphen anwenden wird?
(m.a.w. ob sich überhaupt lohnt, hier in richtung neubewertung aktiv zu werden?)
dir sollte doch kein finanzieller schaden entstanden sein, oder?
ich meine du wirst abgemacht haben z.b. 5000,- DM pro monat, dann hast du eine rechnung von 5000 + 800 USt = 5800 DM geschrieben und die auch erhalten. die 800,- hast du ans finanzamt weiter zureichen und dein auftraggeber kann sie sich vom finanzamt als vorsteuer wiederholen.
sinn der regel, wenn du die ust nun zurückbekommen müsstest vom finanzamt, müsste das FA den bescheid deines „arbeitgebers“ ändern. ggf. gibt es die firma nicht mehr, der bescheid ist bestandskräftig und weiss der fuchs. es wäre ein heiden bürokratieaufwand für ein null-summen-spiel!
dir sollte doch kein finanzieller schaden entstanden sein,
oder?
ich denke doch: denn durch dieses konstrukt hatte ich allein die steuerlast zu tragen. mindestens 50% davon hätte ich gern zurück. und wenn ich bedenke, dass der ex-AG es damals schlicht schuldhaft unterlassen hat, meine lohnsteuer abzuführen, dann sollte er dafür auch die volle verantwortung tragen (und alles zahlen), finde ich.
und der alte steuer-fuchs ahnt schon das richtige:
gibt es die firma nicht mehr,
das scheint inzwischen der fall zu sein (wobei meine anwältin meint: „dann zahlt halt der geschäftsführer“…)
heiden bürokratieaufwand für ein null-summen-spiel!
für die ja- für mich wie gesagt nicht…
ich hoffe du hast den sinn verstanden.
die zielrichtung dieses konstruktes war mir schon klar- ich hätte aber (naiv, wie ich mal manchmal bin) gern auch etwas gerechtigkeit.
du mischst! ich ging nur von der umsatzsteuer aus, welche anderen nachteile dir aus dem konstrukt scheinselbständigkeit entstanden sind, kann und wollte ich nicht beurteilen.
im puncto umsatzsteuer solltest du aber plus/minus null nach hause gegangen sein…