Hallo,
ich grüble gerade über einer Steuerfrage:
zusammen oder getrennt Veranlagen?
wer kann mir den Sinn erklären?
ab wann macht es Sinn getrennt zu Veranlagen?
Nafets
Hallo,
ich grüble gerade über einer Steuerfrage:
zusammen oder getrennt Veranlagen?
wer kann mir den Sinn erklären?
ab wann macht es Sinn getrennt zu Veranlagen?
Nafets
Eine getrennte Veranlagung kann z.B. bei einem Ehepaar Sinn machen, wenn einer von beiden selbständig und der andere nichtselbständig tätig ist. Bei den Vorsorgeaufwendungen wird durch die Kürzung des sogenannten Vorwegabzuges ( ausgelöst durch die steuerfreien AG-Anteile zur Sozialversicherung bei Arbeitnehmern ) bei der Zusammenveranlagung nur ein kleiner Abzugsbetrag zugelassen. Bei einer getrennten Veranlagung kann der halbe Vorwegabzug von DM 6.000 / € 3067 beim selbständig Tätigen gerettet werden.
Ein weiterer Grund kann ein negativer Gesamtbetrag der Einkünfte bei einem Partner sein. Dann kann durch einen Verlustvor- o rücktrag eine bessere steuerliche Auswirkung erreicht werden.
Weiterhin kann durch die getrennte Veranlagung 2 x der sog. Härteausgleich beansprucht werden.
Diese Aufzählung ist aber nicht erschöpfend. Wenn die Einkünfte beider Partner sehr stark schwanken, ist i.d.R. eine Zusammenveranlagung optimaler.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
…das heißt also, erstmal vielen Dank für die ausführliche Antwort, wenn ein Partner z.B. dreimal soviel wie der andere Verdient dass eine Zusammenveranlagung sinnvoll ist?
Nafets