Hallo Experten,
mein Schwager hat seinen Stuerbescheid 2001 bekommen (jaja, er war etwas spät dran…). Da der Bescheid etwas ernüchternd war, mal ein paar Fragen in die Runde, damit er für die Rücksprache mit dem Sachbearbeiter etwas gerüstet ist:
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Der Pflegepauschbetrag für seine blinde Mutter wurde abgelehnt mit der Begründung, dass dafür der Nachweis fehlte. Dieser wurde aber bereits vor Jahren vorgelegt (Behindertenausweis H + Pflegestufe III), es wurde auch immer angekreuzt „wurde bereits vorgelegt“ und auch immer gewährt. Warum jetzt auf einmal nicht?
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Er hat eine 75 EUR Spendenquittung eines Vereins und den Nachweis über Partei-Mitgliedsbeiträge vorgelegt. Beides wurde nicht anerkannt, weil die „nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck ausgestellte Zuwendungsbestätigung“ fehlt. Ok, bei einem Verein verstehe ich das noch, aber hat die SPD wirklich 2001 ungültige Bescheinigungen ausgestellt?
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Seine kleine Tochter ist sehbehindert und brauchte 2001 eine sauteure Brille. Er wollte dies als aussergewöhnliche Belastung geltend machen. Dies wurde kommentarlos abgelehnt (bzw. einfach nicht eingerechnet). Wieso?
Gruß
Stefan
(der froh ist, das seine eigene ESt-Erklärung absolut simpel ist…)
Hallo,
- Der Pflegepauschbetrag für seine blinde Mutter wurde
abgelehnt mit der Begründung, dass dafür der Nachweis fehlte.
Dieser wurde aber bereits vor Jahren vorgelegt
(Behindertenausweis H + Pflegestufe III), es wurde auch immer
angekreuzt „wurde bereits vorgelegt“ und auch immer gewährt.
Warum jetzt auf einmal nicht?
naja, es könnt ja sein, daß man bei FA einfach sichergehen will, daß die Dame inzwischen nicht verschieden ist und der Kollege sich da einen ungerechtfertigten Betrag eintragen lassen will. Soll ja vorkommen.
- Er hat eine 75 EUR Spendenquittung eines Vereins und den
Nachweis über Partei-Mitgliedsbeiträge vorgelegt. Beides wurde
nicht anerkannt, weil die „nach amtlich vorgeschriebenem
Vordruck ausgestellte Zuwendungsbestätigung“ fehlt. Ok, bei
einem Verein verstehe ich das noch, aber hat die SPD wirklich
2001 ungültige Bescheinigungen ausgestellt?
Hm, wenn man Funk und Fernsehen in den letzten Jahren verfolgt hat, könnte man sagen, daß das wohl vorgekommen sein soll.
Im Ernst: Keine Ahnung, das läßt sich von hier aus nicht beurteilen.
- Seine kleine Tochter ist sehbehindert und brauchte 2001
eine sauteure Brille. Er wollte dies als aussergewöhnliche
Belastung geltend machen. Dies wurde kommentarlos abgelehnt
(bzw. einfach nicht eingerechnet). Wieso?
Es gibt eine sog. zumutbare Belastung, die das Finanzamt erst mal vom Gesamtbetrag der angegebenen aB abzieht. Diese zumutbare Belastung bemißt sich nach einem prozentualen Anteil vom Gesamtbetrag der Einkünfte. Bei einem Kind liegt der Prozentsatz - je nach Einkommen - zwischen2 und 4%. War die Brille also billiger als diese zumutbare Belastung und gab es keine weiteren aB, die insgesamt über diese zumutbare Belastung hinausgingen, gibts halt nix zurück.
Gruß
Christian