Stichtag Eigenheimzulage

Von: , Frage gestellt am Mi, 11. Jun 2003

Hallo Kundige,

da im Brett 'Immobilien' keine Resonanz kam, versuche ich mal hier eine Antwort auf meine Frage zu kriegen.

Wie einige vielleicht in verschiedenen Brettern mitgekriegt haben, baue ich unser Haus an aus und um
Speziell:
ein bisher ungenutzter Dachboden wird ausgebaut, incl. Badezimmer (ca. 45 m2 Wohnfläche)
Ein Anbau von ca. 20 m2 als zusätzlicher Wohnraum (Küche) wird erstellt.

Nun läuft unsere Eigenheimzulage noch, nächstes Jahr wird die letzte Zahlung erfolgen.

Gibt es nun eine Möglichkeit eine 'Anschlußzulage' zu erhalten, oder wird das nichts.
Der Bauantrag wurde 2001 genehmigt, aber da ich fast alles in Eigenleistung fertige, bin ich immer noch nicht fertig und es wird regulär wohl noch ein halbes Jahr dauern, bis ich endgültig fertig wäre.

Nun meint ein Freund, daß für die Zuteilung der Eigenheimzulage der Termin der Fertigstellung maßgeblich wäre. Würde ich also noch etwas 'trödeln' und der Bau somit erst übernächstes Jahr fertig, würde dann doch die Eigenheimzulage gewährt (wenns sie dann noch gibt)?

Gandalf

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Stichtag Eigenheimzulage

    hi,

    soweit ich das richtig verstehe, baust du die bestehende wohnung um/aus. hierfür gibt es keine NEUE zulage.

    was anderes ist es, wenn die zulage für das bereits geförderte objekt nicht ausgenutzt ist (also die bemessungsgrundlage von 100TDM nicht erreicht wurde). dann könnten anschaffungskosten "nachgereicht" werden.

    bei unserem finanzamt liegen eine ganze menge von broschüren zur EHZ aus, vielleicht schaust du auch mal dort rein bzw. fragst den sachbearbeiter.

    mfg vom

    showbee

    • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
      Re^2: Stichtag Eigenheimzulage

      Hi showbee
      soweit ich das richtig verstehe, baust du die bestehende
      wohnung um/aus. hierfür gibt es keine NEUE zulage.

      zum einen wird der Dachboden ausgebaut, der bisher nicht als Wohnraum genutzt wurde und zum anderen wurde ein Anbau neu erstellt.

      Gandalf

      • Antwort von nach 3 Stunden 1 hilfreich
        Re^3: Stichtag Eigenheimzulage

        zum einen wird der Dachboden ausgebaut, der bisher nicht als
        Wohnraum genutzt wurde und zum anderen wurde ein Anbau neu
        erstellt.
        rehi gandalf,

        wenn ich das richtig sehe, wird nur die wohnfläche der wohnung grösser. es entsteht keine neue wohnung (welche zb. unentgeltlich an die oma überlassen wird).

        solche ausbauten werden nicht gesondert gefördert, denn hier gibt es den sogen. "räumlichen zusammenhang".

        eine förderung ist nur wie folgt möglich:

        1. ihr seid ehegatten
        2. das bisherige zulagenobjekt ist das erste steuerlich geförderte (ob 10e oder eigenheimzulage)
        3. der ausbau wird fertiggestellt NACHDEM der erste förderzeitraum zu ende ist


        bsp. ihr habt das haus gebaut im jahr 1996, dann erhaltet ihr für die jahre 1996 - 2003 die förderung.

        wenn der ausbau dann in 2004 fertiggestellt wurde, kann das ehepaar dieses neu fördern lassen. es tritt dann objektverbrauch ein, denn für jeden steuerpflichtigen gibt es nur eine förderung bzw. für eheleute zwei.

        problem: du schreibst: "viel selber gemacht" ---> hast du aufwendungen in entsprechender höhe IN EURO UND CENT??? eigenleistung wird nicht gefördert, gefördert wird nur aufwand, den du in EUR/CT ausgegeben hast.

        ggf. lohnt sich die förderung dann nicht, wenn ihr vorhabt ggf. als ehepaar in 10 jahren umzuziehen und ein neues objekt fördern zu lassen (sofern es dann noch die EHZ gibt).


        ggf. solltet ihr samt aller unterlagen mal zu einem steuerberater gehen und euch beraten lassen. konkrete aussagen anhand von ein paar angaben in solchen beiträgen kann man nicht machen, es sind i.d.R. nur mutmaßungen!


        mfg vom

        showbee

        • Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
          Re^4: Stichtag Eigenheimzulage


          Hi showbee
          wenn ich das richtig sehe, wird nur die wohnfläche der wohnung
          grösser. es entsteht keine neue wohnung (welche zb.
          unentgeltlich an die oma überlassen wird).
          schenau.
          problem: du schreibst: "viel selber gemacht" ---> hast du
          aufwendungen in entsprechender höhe IN EURO UND CENT???
          eigenleistung wird nicht gefördert, gefördert wird nur
          aufwand, den du in EUR/CT ausgegeben hast.

          Ich hab die Rechnungen der Handwerker die das gemacht haben, was ich nicht konnte (Dachstuhl z.B., Elektrik, Gas/Wasser)
          Dann hab ich die Rechnungen über die Materialien.
          Zusammen sind das locker über 100.000,- DM
          ggf. solltet ihr samt aller unterlagen mal zu einem
          steuerberater gehen und euch beraten lassen. konkrete aussagen
          anhand von ein paar angaben in solchen beiträgen kann man
          nicht machen, es sind i.d.R. nur mutmaßungen!

          gute Idee, wer ich mal machen.

          Gandalf

Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!