Ich bin selbständig und habe im letzten Jahr mein BaFöG zurückgezahlt.
Ist das steuerlich absetzbar?
Ich habe noch keine konkrete Antwort gefunden.
Bin gespannt.
Ingo
Hilft mir das hier weiter?:
Auszug aus einem Urteil (da ging´s aber um Kindergeld)
BaföG-Rückzahlung eines Kindes kann Kindergeld der Eltern retten
Die Rückzahlung von BaföG mindert im Jahr der Zahlung die eigenen Einkünfte und Bezüge eines Kindes.
Wird dadurch der Grenzbetrag von 7.188 Euro unterschritten, lebt bei den Eltern der Anspruch auf Kindergeld wieder auf.
Zahlt das Kind BaföG ganz oder teilweise zurück (zum Beispiel wegen Neuberechnung durch das BaföG-Amt), kann dies den Kindergeld-Anspruch der Eltern retten. BaföG-Leistungen, die als Zuschuss (nicht Darlehen) gewährt werden, gehören zu den Bezügen eines Kindes.
Folglich mindern Rückzahlungen die Bezüge.
Dies hat das Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 17.6.2002, 5 K 2048/00 entschieden. Wird durch die Rückzahlung die Grenze von 7.188 Euro unterschritten, lebt bei den Eltern der Anspruch auf Kindergeld bzw. -freibetrag wieder auf.
Ich bin selbständig und habe im letzten Jahr mein BaFöG
zurückgezahlt.
Ist das steuerlich absetzbar?
hi ingo,
in punkto deiner zitierung musst du differenzieren!!!
entweder wird zuunrecht bezogenes bafög (also zuschuss + darlehen) komplett zurückgezahlt. bsp. das amt erfährt, das der student wg. vermögens 1.000 EUR bafög zuviel erhalten hat. dann mindert sich seine darlehensschuld um 500,- durch die rückzahlung (das darlehen wird ja erst nach jahren nach dem studium abgezahlt) und 500,-- stellen natuerlich negative „bezüge“ dar.
bezüge als begriffsdefinition des § 32 EStG (Einkünfte und Bezüge).
insoweit mindern die 500,- teilrückzahlung die bezüge des jahres in dem zurückbezahlt wird. das dein zitierter fall.
dein persönlicher fall wird aber sein, das du im studium bafög erhalten hast (50% zuschuss als geschenk vom staat und 50% darlehen). nun nach abschluss und einiger zeit, zahlst du dein darlehen ab.
es liegt also eine tilgung einer schuld vor. diese rückzahlung ist steuerlich irrelevant, da ja der darlehenszufluss auch keine relevanz hatte als du kindergeld bezogen hast oder sonstwie in der steuererklärung von dir (als student) oder in der deiner eltern.
lösung: kein abzug „von der steuer“…
mfg vom
showbee