rehi michael,
zwar hat nemo schon geantwortet, ich postet dennoch meine ausführung, die ich offline geschrieben habe:
um mal ein wenig konstrukt ins problem zu bekommen…
es wurde eine eG gegründet. diese betreibt einen server und hat fixe kosten und variable kosten.
sagen wir es sind beteiligt (abgesehen, das min 7 sein müssen):
A = Unternehmer der keine „Hilfe“ in der eG leistet
B = Unternehmer der „Hilfe“ in der eG leistet
C = Privatier der keine „Hilfe“ in der eG leistet
D = Privatier der „Hilfe“ in der eG leistet
sagen wir die eG hat nun folgende kostenstruktur:
3000 EUR fixe kosten pro monat zzgl. personalaufwand.
es ist aber zwingend nötig, das 2 personen als manpower an der eG sich aktiv beteiligen.
abgesehen davon, das eine eG auch einen vertreter benötigt, tun wir mal so, dass also B & C als aushilfen helfen und hierfür also 500,-- haben möchten.
wir tun auch mal so, das keine weiteren kosten entstehen und ein ergebniss von null erzielt wird.
da auch nur die ABCD „kunden“ der eG sind, werden also die kosten von 4000 auf diese zu 100% abgewälzt. wenn die eG also umsatzsteuerunternehmer ist und nicht die kleinunternehmerregelung in betracht kommt, dann sehen also die rechnungen aus 1.000 + 160 Ust = 1160.
diese 160,- fliessen an das finanzamt.
die herren A & B koennen diese als vorsteuer geltend machen und erhalten sie quasie wieder vom finanzamt zurück. sie rechnen diese 1000,-- auch in ihre absatzpreise ein, weshalb ggf. die produkte&dienstleistungen der A & B an deren endverbraucher nun 10% teuerer sind. die endverbraucher von A & B zahlen als defacto auch 10% mehr umsatzsteuer „mit ins staats-säckle“!
die C & D erhalten diese rechnungen auch, bleiben aber auf den 1160,- komplett sitzen. das ist sinn und zweck des umsatzsteuergesetzes.
das umsatzsteueraufkommen wird zwar von den unternehmern an den fiskus gezahlt, aber wirtschaftliche träger sollen die privaten endverbraucher sein. diese können deutlich aus allen belegen entnehmen,
wieviel USt sie nun wieder an den staat gezahlt haben.
die herren B & D werden als aushilfen bei der eG beschäftigt. der herr B hat auch die möglichkeit der eG eine rechnung zu schreiben und den umsatz als betriebseinnahme zu verbuchen.
effektiv haben B & D also 500,- eingenommen. der D besteuert diese
womöglich über die steuerklasse VI, der B besteuert 500,- mehr gewinn
pro monat.
man muss hier KLAR UND DEUTLICH zwischen eingangsumsatz und ausgangsumsatz unterscheiden!
es ist nicht so, das „für eigene arbeit umsatzsteuer gezahlt“ wird.
umsatzsteuer zahlt der D für eine leistung die er empfangen hat. hier
also für die bereitstellung eines servers, welches nunmal 1000 EUR
monatlich kostet. da die leistung der eG der umsatzsteuer unterworfen
wird, ist also ust „zu tragen“. das ist nunmal sinn & zweck der steuer,
irgendeiner muss sie auch bezahlen, das nicht willkürlich, sonder nach
§ 3 Abgabenordnung alle die, die einen tatbestand des gesetzes (UStG)
erfüllen, an den das gesetz eine leistungspflicht knüpft.
ob der einzelne das schön findet… was soll die frage?
du denkst hier in einer weise wie dieser: der X arbeitet bei VW, erhält
dafür 24.000 EUR im jahr nettolohn und kauft sich mal wieder einen wagen seines herstellers für den selben preis und zahlt somit ganz einfach mal eben 3310 EUR umsatzsteuer an den staat.
er würde doch auch nicht auf die idee kommen und sagen, „hey ich arbeite bei VW und deswegen zahle ich nur den nettopreis, sonst zahle ich doch umsatzsteuer auf meine eigene arbeit“.
verstehst du nun den fehlerhaften gedankengang in deinen ausführungen?
ich hoffe du kannst nun folgen und siehst ein. ansonsten bleibt dir offen, eine auskunft beim finanzamt einzuholen, wie die eG die umsätze zu behandeln hat. das ergebnis wird das selbe sein.
oder du gehst zu einem steuerberater oder rechtsanwalt, lässt dir das
selbe nochmals schriftlich geben und zahlst noch ne menge schotter für
die weisheit, die keine ist!
guten abend dennoch
vom showbee aus berlin
p.s. zu deinen letzten aussagen:
Wir haben hier mittlerweile aber schon gegenteilige Aussagen von
Steuerfachleuten bekommen, nämlich dass man für aktive Genossen
durchaus Leistungen verrechnen darf. D.h. in dem Fall würde die
Umsatzsteuer gar nicht erst ausgewiesen.
diese steuerfachleute sollten sich mal folgende normen genauer
ansehen: § 10 Abs. 4,5 USTG; § 8 Abs. 3 KStG; § 8 EStG. dann erkennen sie, dass sie irren!