Jobben in den Semesterferien

Von: , Frage gestellt am Do, 19. Jun 2003

Tach zusammen,

ich hab da mal eine Frage, die ich aus den FAQs nicht 100%ig klären konnte. Z.Z. bin ich student und gehe in den Semesterferien jobben (ein Arbeitgeber, meist zwischen 200 und 600€/Monat).
Jetzt weiß ich, daß geringfügig Beschäftigte (also max. 400€/Monat), aber auch Beschäftigte, die höchstens 50 Arbeitstage/Jahr arbeiten, von der Sozialversicherungspflicht befreit sind.
Wie sieht es aber aus, wenn man einige Monate geringfügig, andere Monate normal beschäftigt ist. Werden dann die Tage aus den "geringfügigen" Monaten auf die 50 tage angerechnet oder nicht?
Und wie sieht das mit der Steuer aus, wenn nicht? Bisher habe ich zwar meine Lohnsteuerkarte stets abgegeben, war aber immer unter den 50 Tagen. Als Student darf ich soweit ich weiß in den Semesterferien soviel verdienen wie ich will (ohne steuerliche Konsequenzen). Bleibe ich dann direkt steuerfrei (unter dem Jahresfreibetrag bleib ich auf jeden Fall) oder werden Steuern abgeführt und ich kann sie via Steuererklärung zurückerhalten?

Danke
L.

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 6 Stunden 0 hilfreich
    Re: Jobben in den Semesterferien

    hi,

    wenn du student bist, bist du sv-frei bis auf die rentenversicherung.

    es faellt nur RV beitrag an von 19,5% (davon du 50%), der abgezogen wird.

    wenn du auf lohnsteuerkarte arbeitest, fallen bsi zum betrag von knappen 880 EUR brutto keine steuern an.

    wenn du einen 2. job hast, kannst du den auf lohnsteuerklasse VI machen und dir einen teil des freibetrags von der klasse I auf die VI übertragen.

    bsp. du hast im erstjob 600 EUR, dann kannst du noch auf die klasse VI karte 280 EUR freibetrag rüberschrieben und diese ohne lohnsteuerabzug kassieren.


    die 400 EUR jobs könnten dir gefallen, jedoch muss der arbeitgeber 25% oben drauf zahlen. aus diesem grunde wird bei dir ggf. günstiger sein, wenn du auf lohnsteuerkarte arbeitest und der arbeitgeber dir mehr brutto zahlt.

    --> du erhälst 400 auf die hand.

    a) du machst aushilfen verhältnis, der arbeitgeber zahlt 25% pauschal an die knappschaft --> er hat einen aufwand von insgesamt 500,-- EUR

    b) du verhandelst einen bruttolohn von 443,22 EUR, du erhälst auch wie vorher 400,-- netto, der arbeitgeber hat aber nur einen aufwand von 486 EUR...

    ---> für studenten ist die 400EUR job variante zwar gut, für den arbeitgeber meist vorteilhafter, wenn die LSt-karte vorgelegt
    wird.



    die krankenkassen bieten übrigens gute info-hefte an. die AOK hat hierzu eine unmenge per 1.4. eröffentlicht. ruf doch mal an oder fahre vorbei (oder bei deiner KV), die haben bestimmt was für dich.


    ich hoffe du bist nun etwas schlauer

    mfg vom

    showbee

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