Spekulationssteuer?

Von: , Frage gestellt am Di, 29. Feb 2000

Hallo,

wie hoch ist die Steuer, die ich auf Gewinne aus Spekulationsgeschäften (Aktien) mache?
Ich weiß nur, das man Steuern zahlen muß, wenn man mehr als 1000 DM Gewinn macht und die Aktie nach spätestens einem Jahr verkauft.

Wie hoch ist die Steuer?

Ciao, Knuddelhasi

6 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 46 Minuten hilfreich
    Re: Spekulationssteuer?

    Spekulationsgewinnem, also realiserte Wertsteigerungen innerhalb der Spekulationsfrist (bei Aktien ein Jahr) über DM 1.000 zählen wie Einkommen, d.h. unterliegen Deinem persönlichen Einkommenssteuersatz. Wie hoch der liegt, hängt von Deinem Einkommen ab.

    Gruß
    Werner

    • Antwort von nach 2 Tagen hilfreich
      Re^2: Spekulationssteuer?

      Spekulationsgewinnem, also realiserte
      Wertsteigerungen innerhalb der
      Spekulationsfrist (bei Aktien ein Jahr)
      über DM 1.000 zählen wie Einkommen.
      Wenn ich mich nicht irre, muß bei Beträgen von über DEM 1.000 der volle Betrag versteuert werden (also nicht nur der Teil, der diese Grenze übersteigt), oder?

      • Antwort von nach 3 Tagen hilfreich
        Re^3: Spekulationssteuer?

        Richtig!
        vielelicht habe ich das nicht präzise genug formuliert, aber so war das gemeint.

        Gruß
        Werner [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach 10 Tagen hilfreich
        Re^3: Spekulationssteuer?

        habe davon gehört, dass ein neuer gesetztesentwurf auf dem weg ist, demnach nur noch die hälfte der spekulationsgewinne versteuert werden soll (ohne gewähr)
        mfg
        stefan

    • Antwort von nach 16 Tagen hilfreich
      Re^2: Spekulationssteuer?

      Hallo !
      Zählen Aktiengewinne wirklich unter diesen Umständen als Einkommen ? Ich dachte immer das wird dann wie bei den Zinsen (über Freibetrag) und mit ZaSt versteuert . . . ?

      Fragt sich

      Carsten [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach 20 Tagen hilfreich
        Re^3: Spekulationssteuer?

        Hi, Zählen Aktiengewinne wirklich unter
        diesen Umständen als Einkommen ?
        ja Ich dachte immer das wird dann wie bei den
        Zinsen (über Freibetrag) und mit ZaSt
        versteuert . . . ?
        das allerdings ist ein Irrtum. Es heisst ZaST (ZinsABSCHLAGsteuer), weil es ein Abschlag auf die bei der EKSt.-Erklärung festzustellenden wirklichen Steuern ist. Denn auch die Zinsen werden als Einkommen betrachtet. Fragt sich

        Carsten
        antwortet

        Micha ;)

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