Arbeitszimmer in Mietwohnung

Hallo,

ich habe mich gerade selbständig gemacht und nutze einen abgeschlossenen Raum in meiner Mietwohnung als Arbeitszimmer, wo ich meine komplette Arbeitszeit verbringe.

Nun meine Fragen:

  1. In welcher Höhe kann ich eine anteilige Miete in meiner Einnahme-Überschussrechnung ansetzen

  2. Benötige ich hierfür dann auch entsprechende Belege (Bankauszug oder so)?

Vielen Dank

cypuls

1.In welcher Höhe kann ich eine anteilige Miete in meiner
Einnahme-Überschussrechnung ansetzen ?

Das richtet sich danach, wieviel Prozent der gesamten Wohnungsgröße Dein Arbeitszimmer einnimmt. Nimm den prozentualen Anteil der Kaltmiete und füge nach der letzten verfügbaren Nebenkostenabrechnung die NK dazu (schick dem Finanzamt eine Kopie dieser NK-Abrechnung!).

  1. Benötige ich hierfür dann auch entsprechende Belege
    (Bankauszug oder so)?

Von mir hat das Finanzamt eine Kopie des Mietvertrages bekommen sowie eine Kopie des Grundrissplans der Wohnung. Das hat gereicht.

Schöne Grüße. Martin