Hallo Steuerexperten,
Bei Reisekostenabrechnungen kürzt meine Firma jede eingereichte Hotelrechnung pauschal um 4,50 €, wenn ich das Hotel selbst buche. Wenn aber von der Zentrale für mich ein Hotel gebucht und direkt bezahlt wird, fällt der Abzug nicht an. In diesem Fall wird lediglich meine Verpflegungspauschale für das erhaltene Frühstück um 1,43 € gekürzt. Begründet wird der erstgenannte Abzug von 4,50 € mit einem Hinweis auf das Einkommensteuerrecht.
Ich kann mir keinen Reim darauf machen und möchte nochmal nachfragen, denn dieser Abzug addiert sich bei einer Außendiensttätigkeit doch langsam zu einem beträchtlichen Sümmchen zusammen.
Wer kann mir erklären, wie dieser Unterschied zwischen selbst organiserter (und privat ausgelegter) Bettstatt und dem durch die Firma gestellten Ruhekissen zustandekommt?
Über gelehrte Belehrung freut sich
Rainer
hi,
also ich habe mal nachgesehen. die 4,50 EUR kürzung ist die richtig variante, wenn:
- die übernachtung im inland war
- die rechnung übernachtung&frühstück nicht getrennt ausweist
ich gehe davon aus, dass die zentrale wenn sie ein hotel bucht, eine rechnung ordert, die den frühstücksanteil in EUR,CT ausweist. ggf. sind es diese 1,43 EUR?
das frühstück ist natuerlich für jeden menschen nötig, ob er nun auf dienstreise ist oder zu hause am tisch sitzt. aus diesem grunde kann dieser anteil nicht als betriebsausgabe abgesetzt werden. wenn keine konkreten angaben gemacht werden, sieht die verwaltungsanweisung eben diese 4,50 EUR vor (LStR 40 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1).
im übrigen erhälst du bestimmt für die auswärtstätigkeit eine verpflegungsMEHRaufwendung, diese soll gerade die kosten ausgleichen, die dir im saldo MEHR entstehen, weil du eben nicht zu hause, sondern in der pension isst.
inwieweit diese beträge noch realistisch sind, mag ich auch nicht zu beantworten.
ich hoffe ich konnte dir ein bischen helfen, bevor du keine antwort erhälst.
mfg vom
showbee
Danke.
Hallo Showbee,
ich verstehe: das FA geht davon aus, das bei jeder Übernachtung 4,50 für das Frühstück entfallen. Soweit ok.
Ich hatte nicht ganz verstanden, warum der Abzug von der Verpflegungspauschale nur 1,43 ausmacht, wenn der AG ein Frühstück stellt (Arbeitsessen)und andererseits 4,50, wenn es mit der Übernachtungsquittung abgerechnet wird.
Besten Dank für deine Erklärung.
Rainer