Termine zur Abgabe der EKSt-Erklärung 31.Mai.2002

Hallo,

ich bin leider etwas spät dran… im Originaltext heisst es, dass eine Steuererklärung bis zum 31.Mai 2002 abzugeben ist unter folgenden voraussetzungen…

(die ganze Liste findet sich z.B. hier:
http://www.8ung.at/bartram/steuer0.html)

Für mich kommt alleinig der folgende Paragraph in Frage, nur verstehe ich den nicht:wink: Was wollen die damit sagen??:

"

  1. Abgabefrist für Steuererklärungen
    Bis zum 31. Mai 2003 sind folgende Erklärungen bei den Finanzbehörden abzugeben (§ 149 Abs. 2 AO):

Einkommensteuererklärung einschließlich der Erklärung zur gesonderten sowie zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung sowie zur gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs
…"

Vielen Dank für Hilfe
Thomas

Einkommensteuererklärung einschließlich der Erklärung zur
gesonderten sowie zur gesonderten und einheitlichen
Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung
sowie zur gesonderten Feststellung des verbleibenden
Verlustabzugs

hi thomas,

etwas verkürzt und vereinfacht:

  1. einkommensteuererklärung - das was jeder macht

  2. erklärung zu gesonderten feststellung - unternehmer die einkünfte beim finanzamt X melden, aber die steuererklärung im finanzamt Y abgeben

  3. erklärung zur gesonderten und einheitlichen feststellung - wird von personengesellschaften an ihr finanzamt abgegeben

  4. gesonderte feststellung zum verlustvortrag - ist ein 1,2 oder 3 quasie enthalten wenn man ein kreuz richtig macht und auch negative einkünfte erklärt hat

für dich sollte bestimmt nur die 1. in frage kommen. als arbeitnehmer solltest du dir vielleicht auch mal § 46 EStG ansehen.

mfg vom

showbee

hallo showbee,

erstmal super vielen dank für die antwort. wow welchen iq braucht man um diese botschaften zu entschlüsseln:wink:
hätte ja kaum geglaubt dass das jemand weiss. damit ich das nächste mal nicht so dumm fragen muss, wo kann man denn solche sachen nachlesen bzw. lernen? hab in deiner id gesehen du bis in dem bereich profi:wink: aber wo werden so „komische“ begrifflichkeiten definiert?

nochmals danke und viele grüße
tom

hi tom,

deine hochachtung in ehren, aber diese kenntnis gehört zum minimum, wenn man in der branche der steuern arbeiten will. es sind einfach eine vielzahl von bestimmt steuererklärungen genannt. für diese gibt es dann steuerformulare. diese sollte man als praktiker schon kennen und unterscheiden.

im übrigen lernt man das in der berufsschule (wie der bäckerlehrling die mehlsorten zu unterscheiden) und im wege von learning by doing…

mfg vom

showbee

p.s. profi = steuerberater, wirtschaftsprüfer oder fachanwalt für steuerrecht… da brauch ich noch etwas zeit…