hallo tanja,
also: der steuertarif haengt nicht davon ab, was man ist (student oder arbeitnehmer) sondern wieviel man verdient.
es gibt den tariffreibetrag, bis zu dem keine einkommensteuer anfällt. dieser beträgt pro steuerpflichtigen: 7235 EUR
da ehegatten zusammenveranlagt i.d.R. günstiger kommen, rechne ich auch mal so grob:
du hast brutto: 7560
der mann hat ein brutto von 3900
(ggf. wird der arbeitslohn aber pauschal versteuert, dann wird er hier aussen vor gelassen, ich geh mal davon aus, dass die abrechnung über lohnsteuerkarte geht, denn das ist i.d.R. bei studenten günstiger, wiel nur RV-pflicht besteht!)
bleiben also vorerst folgende einkünfte
ehefrau: 7560 - 1044 (werbungskostenpauschbetrag bekommt jeder)
ehemann: 3900 - 1044
gesamtbetrag der einkünfte: 9372
also, auch auf der stufe: vielleicht habt ihr mehr werbungskosten
vom gesamtbetrag der einkünfte werden nun noch versicherungen der personen abgezogen (unter höchstgrenzen) dass sind bei euch min. 50 EUR KV monatlich pro nase also gehe ich mal vereinfacht von 2.500,-- für euch beide im jahr aus, weil ihr vielleicht auch noch ne haftpflicht habt und rentenbeiträge werden ja auch runde 10% vom brutto abgezogen. der höchstbetrag für eheleute beträgt hier bei euch ca. 8300 EUR. hierfür müsst ihr aber auch ca. 9700 EUR ausgegeben haben. mit jedem EUR bruttogehalt mehr, mindert sich der höchsbetrag aber.
also ziehen wir von den 9273 einfach 2500 ab (realistisch). dann gibt es noch sonderausgabenpauschbeträge 36,-- / nase. diese gelten spenden etc. ab.
aber: für ausbildung (hier studium) kann man extra absetzen, hierzu
gehören neben studentenwerk auch literatur und fahrtkosten zur uni.
hier kann jeder max. 920 EUR. i.d.R. werden diese auch zusammenkommen.
ich rechne mal statt mit dem betrag von 72 EUR (den habt ihr sicher)
mit 500,-- EUR (die habt ihr bestimmt an literatur und gebühren
ausgegeben).
also sind wir bei 9273 - 2500 - 500 = 6273 EUR.
der grundfreibetrag beträgt wie gesagt p.Pers. 7235 EUR, also für ehegatten 14.470 EUR.
kannst du also bei der berechnung noch 8197 EUR zuverdienen auf der klasse VI und dennoch den steuerabzug zurückerhalten.
das alles unter obigen annahmen…
ggf. besorgt ihr euch einfach mal ein steuererklärungsprogramm. die 2002er programme gibts im supermarkt schon für ein appel & ein ei… die tarife haben sich von 02 auf 03 kaum geändert, also eine gute möglichkeit die daten die ihr habt einzugeben und zu testen.
achso: bafög findet keinen eingang in die steuererklärung!
gruss vom
showbee