ich hab schon das Archiv durchsucht, aber nirgends findet sich eine richtige Definition des Begriffs „nebenberuflich“ (wird hier aber sehr viel verwendet.)
Wer kann mir eine verbindliche Definition nennen, wann man von nebenberuflicher Tätigkeit spricht? (In welchen Gesetzestexten steht das, der Gesetzgeber muss das doch irgendwo definiert haben!?)
Kann ich auch nebenberuflich tätig sein ohne Hauptberuflich zu arbeiten??
Gibt es da Besonderheiten zwischen angestellter nebenberuflicher Tätigkeit und selbständiger nebenberuflicher Tätigkeit (nur in Bezug auf das nebenberuflich)?
Was ist der Unterschied zu einer geringfügigen Beschäftigung? ist das nur so ein Art Synonym das sich allerdings nicht auf die Steuerrechtlichen Aspekte bezieht?
Wenn ich bei einem zweiten Unternehmen auf eine zweite Lohnsteuerkarte arbeite, ist das dann automatisch eine nebenberufliche Beschäftigung?
„Nebenberuflich“: Dafür gibt es folglich keine Definition, es handelt sich um den umgangssprachlichen Ausdrück für eine neben der Haupttätigkeit ausgeübte weitere Tätigkeit.
Eine geringfügiges Beschäftigungsverhältnis kann zwar eine Nebentätigkeit sein, muss aber nicht. Möglicherweise handelt es sich um den einzigen Verdienst.
Wenn ich bei einem zweiten Unternehmen auf eine zweite
Lohnsteuerkarte arbeite, ist das dann automatisch eine
nebenberufliche Beschäftigung?
Nein!
Regelungen findest Du im Sozialgesetzbuch §§8,8a SGB IV und in §40a Abs.2,2a EStG.
In welchem Zusammenhang sucht du „nebenberuflich“, z. B. für § 3 Nr.26 EStG? Das würde weiterhelfen, um eine Antwort zu finden.
Kann ich auch nebenberuflich tätig sein ohne Hauptberuflich zu
arbeiten??
Ich denke ja
Was ist der Unterschied zu einer geringfügigen Beschäftigung?
ist das nur so ein Art Synonym das sich allerdings nicht auf
die Steuerrechtlichen Aspekte bezieht?
nein, geringfügige Beschäftigung hat gewisse besondere Spielregeln bei der Sozialversicherung und der Steuer