Wie funktioniert die USt bei Kleinunternehmern?

Hallo,

mir ist derzeit noch nicht ganz klar wie die Umsatzsteuer bei Kleinunternehmern, die diese nicht getrennt ausweisen, konkret gehandhabt wird.

Als USt-pflichtiger Unternehmer wird nur die Wertschöpfung im Unternehmen besteuert sprich von der Mehrwert/Umsatzsteur wird die Vorsteuer abgezogen und diesen Differenzbetrag führe ich an das Finanzamt ab.

Mal ein Bsp. mit Steuersatz von 50 Prozent:

Einkauf zu 100 Netto plus 50 USt (Brutto 150)
Wertschöpfung/Gewinnaufschlag 100 „Netto“
Verkauf zu 200 Netto plus 100 USt (Brutto 300)
Zahllast ans Finanzamt = 50

Das Beispiel für den Kleinunternehmer!

Einkauf zu 100 Netto plus 50 Ust (Brutto 150)
Wertschöpfung/Gewinnaufschlag 100 „Netto“
Verkauf zu 250 ?! und keine Zahllast an das Finanzamt ??!

Wenn ich das alles richtig verstanden habe, darf man als Kleinunternehmer die Vorsteuer nicht abziehen, aber ist dafür auch nicht verpflichtet die Ust an das Finanzamt abzuführen?

Das heißt doch aber, dass Kleinunternehmer ihre Produkte kostengünstiger verkaufen können, da die Wertschöpfung nicht besteuert wird. Ist das eine bewusstes Zugeständnis an Kleinunternehmen?

Das würde heissen, wenn ich an Privatkunden verkaufe dann ist dies wirklich von geldwertem Vorteil, siehe oben. Andererseits wenn ich an Unternehmen verkaufe von Nachteil,da diese ja nun keine Vorsteuer geltend machen können und somit „teurer wird“?!

Ist das so, oder ist da irgendwo ein Fehler enthalten?

Vielen DAnk
Thomas

hi thomas,

ich denke du hast den sinn und zweck der regelung schon erkannt. es soll nicht nur bürokratieerleichterung für den KU sein, sondern auch etwas mehr geld in der kasse bleiben.

das rentiert sich allerdings nur für den KU, wenn:

  • keine hohen anfangsanschaffungen bei unternehmensbeginn anfallen (wäre ein verzicht auf viel vorsteuer)
  • der umsatz viel aus arbeit und nicht aus wareneinsatz besteht (also der umsatz besteht vorrangig aus dienstleistungen oder aus selbst erstellten produktverkäufen, für händler wg. der geringen umsatzgrenze eher ungeeignet)
  • der umsatz primär NICHT an unternehmer mit vorsteuerabzug geleistet wird, denn diese könnten auf den kalkulierten preis problemlos USt draufzahlen, da sie sie ja wiederbekommen/verrechnen

insoweit wird der KU so gestellt als ob es sich um einen privaten handelt, der nur ein paar geschäfte macht.

die regelung ist ja auch nur solange interessant wie die unternehmung nebenberuflich abläuft, denn von unter 16.000 EUR umsatz abzgl. kosten kann man kaum seinen lebensunterhalt bestreiten…

mfg vom

showbee

Danke:wink: !
Hallo Showbee,

erstmal vielen Dank für deine Antwort!

Ich bin eherlich gesagt doch etwas erstaunt, dass dies nun „wirklich so ist“. Ich hätte nicht gedacht, dass der Staat mal nicht wie immer:smile: auf den Kleineren rumhackt.
(Es ist natürlich immer die Frage wie man das besser machen könnte, vielleicht ist das auch in Dtl. im Vergleich zu anderen Ländern sogar gut gelöst?
Ich finde aber, durch die unheimlich vielen Gesetze (Sozial-,Steuer-,Arbeits- usw. Recht) wird es einem als potenziellen Unternehmensgründer/Selbständigen doch teils sehr hart gemacht.)

Viele Grüße
Thomas