hallo ihr alle,
bin gerade am überlegen. ich habe hier einen arbeitnehmer, arbeitet in einer gmbh (bisher 5 gesellschafter a 20%) und soll nun beteiligt werden. die firma läuft recht gut. durch stetige gewinnthesaurierung wurde innerhalb von 6 jahren aus 50.000 DM nennkapital nun ein reinbetriebsvermögen von nahezu 200.000 EUR.
im übrigen macht die gesellschaft im runden ein zu versteuerndes einkommen von ca. 50.000 EUR (letzte 3 jahre).
nach der berechnung im stuttgarter verfahren komme ich auf einen vermögenshundertsatz von nahezu 750% und von einem ertragshundertsatz von 160%. also einen gemeinen wert nach dem verfahren von ca. 1000% !!!
der arbeitnehmer soll nun von dem einen gesellschafter nach und nach 1% übernehmen. erstmals ist also ein kauf von 1% geplant. es handelt sich nicht um eine kapitalerhöhung.
nach dem gemeinen wert, müssten nun für 1% nennkapital (also 250 EUR) satte 2500 EUR auf den tisch. die parteien einigen sich aber auch 1000 EUR (immernoch das 4 fache).
jetzt liegt also eine übertragung vor, welche entgeltlich und unentgeltlich getrennt werden muss. es würde also eine schenkung von 1500 EUR vorliegen, da diese aber vom gesellschafter und nicht von der gesellschaft kommt, also auch nicht geldwerter vorteil im rahmen der gehaltsabrechnung.
kommt m.E. nur eine schenkung in betracht, steuerklasse III, hier wäre dann der freibetrag 5200 EUR, weshalb er ja zumindestens 3 x diese 1500 EUR „geschenkt“ bekommen kann in den nächsten 10 jahren, oder?
habe ich jetzt irgendwas wesentliches vergessen? sollten hier noch irgendwelche tücken vorliegen, wenn man die vorliegenden zahlen als korrekt ansieht?
fragend
der showbee