Haus im Ausland verkaufen, hier kaufen?

Hallo Wissende,

ich habe einen Bekannten der aus Polen kommt.
Nun hat er vor die deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen. Das ist auch nicht das Problem wenn er nicht noch ein Haus in Polen stehen hätte, welches er gebaut hat, bevor er nach Deutschland kam.
Jetzt wird er wohl das Haus verkaufen und überlegt das Geld nach Deutschland zu holen und hier eine Wohnung zu kaufen.
Wie sieht das eigentlich rechtlich aus? Sind Steuern zu Zahlen?

Danke in voraus

Gruss
Ilona

hi,

es ist zu unterscheiden:

ob steuer auf verkauf (art spekulationssteuer) in polen erhoben wird, kann am besten das dortige finanzamt klären.

steuer auf kapitalverkehr gibt es nicht, ich weiss aber nicht, welche meldungen man machen muss, wenn man grosse summen überweisen will. im koffer über die grenze würde ich es nicht bringen. vielleicht hilft ein anruf beim zoll?

bei kauf eines grundstücks/hauses in deutschland entsteht die grunderwerbsteuer. 3,5% vom kaufpreis gehen nochmals an den fiskus. hierfür geht der notarvertrag direkt vom notar in ausfertigung an das finanzamt.

tja, ich hoffe es hilft

mfg vom

showbee

hat geholfen, besten Dank
(*)

Gruss
Ilona

hat geholfen, besten Dank

Hi,
nachdem ich heute die Fundstellen durchsucht habe, möchte ich auch noch meinen Senf dazu geben und zwar zur einkommensteuerlichen Seite :wink:

Im Doppelbesteuerungsabkommen mit Polen findet sich keine spezielle Regelung für Grundstücksverkäufe. Deshalb hat das Besteuerungsrecht der Staat, in dem der Verkäufer ansässig ist. Das ist der Staat, in dem der Lebensmittelpunkt liegt. Also eine Auslegungs- oder Gestaltungsfrage wenn man sowohl in Deutschland als auch in Polen einen Wohnsitz hat oder nacheinander hatte.
Wie die Besteuerung in Polen erfolgt weiß ich nicht. Da empfehle ich folgende Fundstelle
http://www.forum-steuern.de/index1.htm
dort gibt es Länderinfos, auch zu Polen

Wenn Deutschland der Ansässigkeitsstaat ist, erfolgt die Besteuerung nach den Regeln des §
23 EStG. Aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens wird das Besteuerungsrecht nicht erweitert, es gelten die deutschen Abgrenzungsregeln, ob überhaupt ein steuerpflichtiges Geschäft vorliegt.

Viele Grüße
Cirwalda

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