Erstwohnsitz, Zweitwohnsitz, Lebensmittelpunkt

Hallo,

ich habe da eine für mich sehr harte Nuss zu knacken:

Zur Zeit arbeite und lebe ich in München. Während ich weiterhin hier arbeiten werde, habe ich dennoch vor, meinen Lebensmittelpunkt in die Nähe von Nürnberg zu verlegen (Familiensitz, Übernahme der Verantwortung für das Haus, zu dem landwirtschaftliche Flächen gehören, was zur Zeit eine Tante verwaltet (Eigentümer ist eine Erbengemeinschaft, zu der auch ich gehöre), die ich entlasten möchte).

Nun habe ich Frau und Kind, die unter der Woche ebenfalls in München sind, am Wochenende aber mit mir in Nürnberg. Jetzt die Frage: kann ich Nürnberg zum Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt erklären und die Wochenendheimfahrten sowie die Miete in München steuerlich geltend machen? Der Fall ist wirklich so wie beschrieben, und nicht speziell konstruiert, um Steuern zu sparen.

Für Antworten und weiterführende Hinweise sehr dankbar,

Stephan Schäff

Hallo,
Dein Lebensmittelpunktt, wenn du verheiratest bist, ist dort wo die Familie lebt. Lebt sie also die Woche über bei Dir in München, ist er dort und es hat sich was mit Wochenendheimfahrten. Kannst Du dem FA aber glaubhaft machen, dass es unabdingbar ist am WE nach Nürnberg zu gehen hast Du wieder eine Chance. Ich würde an Deiner Stelle aber zu einem Steuerberater oder LST-Hilfeverein gehen, da in einem solchen Fall mehrere Punkte zu prüfen sind (Wohnungsgröße in M, Erzielung von Erträgen/Gewinn aus der Erbengemeinschaft…)

Gruß

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