Hallo,
ich habe da eine für mich sehr harte Nuss zu knacken:
Zur Zeit arbeite und lebe ich in München. Während ich weiterhin hier arbeiten werde, habe ich dennoch vor, meinen Lebensmittelpunkt in die Nähe von Nürnberg zu verlegen (Familiensitz, Übernahme der Verantwortung für das Haus, zu dem landwirtschaftliche Flächen gehören, was zur Zeit eine Tante verwaltet (Eigentümer ist eine Erbengemeinschaft, zu der auch ich gehöre), die ich entlasten möchte).
Nun habe ich Frau und Kind, die unter der Woche ebenfalls in München sind, am Wochenende aber mit mir in Nürnberg. Jetzt die Frage: kann ich Nürnberg zum Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt erklären und die Wochenendheimfahrten sowie die Miete in München steuerlich geltend machen? Der Fall ist wirklich so wie beschrieben, und nicht speziell konstruiert, um Steuern zu sparen.
Für Antworten und weiterführende Hinweise sehr dankbar,
Stephan Schäff