eine Bekannte hat einen Dozentenjob in einem Nachhilfestudio angenommen. Sie soll 2 Frauen mit Bildungsgutscheinen vom Arbeitsamt „den PC erklären“ und am Monatsende eine Rechnung schreiben. Muss sie Mehrwertsteuer dazurechnen und/oder andere Steuern ?
die bekannte ist sicherlich kleinunternehmer nach § 19 UStG (mal ansehen!). wenn der umsatz unter 16.620 EUR liegt, zahlt sich keine umsatzsteuer, WENN SIE KEINE OFFEN AUSWEIST!
bei der einkommensteuer macht sie eine gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG, also eine kleine excel tabelle reicht (einnahmen - ausgaben = gewinn).
hierzu sollte sie ALLE belege aufbewahren, ggf. fahrten aufzeichnen, die sie mit dem privatwagen unternimmt.