(Privat-)Arztliche Leistungen = Sonderausgaben ?

Hallo,

ich habe folgende Frage, die ich leider bis jetzt nirgends im WWW entsprechend beantwortet gefunden hab.

Kann ich Arztrechnungen in der EKSt Erklärung als Sonderausgaben ansetzten? (Ich bin dabei als Student Privat versichert, mit einem hohen Selbstbehalt, so dass ich immer einiges selbst zahlen muss.)

Kann man dabei auch Kleinigkeiten wie eine Impfung, ein Infekt etc absetzten? Oder darf man nur „schwere Krankheiten“ (die auch entsprechend kostenintensiv sind) absetzten? DAs würde ja dem Begriff und der Idee als aussergewähnliche Belastungen (=Sonderausgaben) am ehesten entsprechen.

Wie ist das mit dem Selbstbehalt. Letztendlich zahle ich ja durch einen hohen Selbstbehalt niedrigere Versicherungsbeiträge. Ist das dann auch von diesem Gesichtspunkt aus rechtens, dass man dann die Rechnungen (die unter der entsprechendne Schwelle liegen) selbst bezahlt und dabei absetzt? (In der Privaten ist das ja ein geldwerter Vorteil für mich, das sieht anders aus mit dem Zahnersatz in der GKV)

Vielen DAnk im voraus
Thomas

hi thomas,

also als erstes: sonderausgaben SIND NICHT aussergewöhnliche belastungen! das sind 2 versch. posten.

die arztkosten sind hierbei agB und in der höhe der tatsächlichen entstehung anzusetzen (also abzgl. erhaltener erstattungen). inwieweit diese bei der steuererklärung eingang finden hängt von höhe, einkünften und familienstand ab. lies hierzu mal § 33 EStG.

ansetzbar ist alles ärztlich verordnetes, also nicht wenn du alleine in die apotheke gehst und dir eine muskelsalbe besorgst oder so. was auf rezept geht, geht immer!

die versicherung als solche ist dann natuerlich vorsorgeaufwendung, also sonderausgaben.

mfg vom

showbee