Als noch nicht so lange Steuern Zahlender habe ich die folgende Frage:
Da mein gelernter Beruf kein anerkannter Beruf ist, werde ich Probleme haben die Ausbildungskosten (die mir mein Arbeitgeber als Darlehen gestellt hat) steuerlich geltend zu machen. Da ich aber auch noch ein Studium abgeschlossen habe wird es evtl. die Möglichkeit nach dem jüngsten Urteil des Bundesfinazhofes geben, das ganze doch noch gedeichselt zu bekommen. Ich denke aber, daß es nicht auf Anhieb beim Finanzamt durchgehen wird.
Was ich also brauche ist Beratung, Hilfestellung und ein Bearbeiten des konkreten Falles mit evtl. späteren Einsprüchen etc. Wo bin ich mit diesen Bedürfnissen besser aufgehoben? Bei einem Steuerberater oder bei einem Lohnsteuerhilfeverein??
Vielen Dank für Antworten!
Nabla
hi nabla,
also wenn ich das richtig sehe geht es hier um die pilotengeschichte, ne?
diese sind nach ständiger rechtssprechung NUR ausbildungkosten also sonderausgaben und keine werbungskosten! privatpilotenlizenz ist nur vorqualifikation zum verkehrs-berufspilot.
BFH, Urteil v. 9. 8. 1996, VI R 38/96
Leitsatz: „Aufwendungen eines Flugbetriebsinge nieurs zur Erhaltung seiner Privatpilotenlizenz führen nicht bereits dann zu Werbungskosten, wenn die beim Fliegen gewonnenen Erfahrungen für die Ausübung seines Berufs lediglich nützlich oder vorteilhaft, nicht aber unerläßlich sind.“
ABER: der erwerb der erlaubnis für berufsflugzeugführer (2. klasse) … was auch immer das ist … mit dem ziel des co-piloten sind werbungskosten.
BFH, Urteil v. 24. 4. 1992, VI R 131/89
Leitsatz „Die Aufwendungen eines Flugingenieurs für den Erwerb der Erlaubnis für Berufsflugzeugführer 2.Klasse mit dem Ziel, Copilot zu werden, sind als Werbungskosten abziehbar.“
zur weiteren recherche und auch zu verfahrensfragen ist die wahl des steuerberaters vorzuziehen, denn der kann i.d.R. auf entscheidungssammlungen und neueste rechtssprechung zugreifen. LStHi-vereinssachbearbeiter werden i.d.R. nur sporadisch auf den neuesten stand gebracht und sollten deshalb bei solchen spezialsachen gut ausgesucht werden.
problem beim steuerberater: der kostet natürlich für alles extra (also für steuererklärung, bescheidprüfung, rechtsbehelf, klageverfahren), der LStHilfeverein kostet einen jahresbeitrag und mehr nicht.
mfg vom
showbee
hallo showbee,
jepp, hast recht! Vielen Dank für Deine Infos. Das BFH-Urteil auf das ich mich jetzt beziehe ist ein Urteil vom 27.05.03, also ganz aktuell. Es ist nachzulesen auf der Homepage des BFH unter: www.bundesfinanzhof.de ->Aktuell -> Aktuelle Pressemitteilungen -> VI R 33/01
Gruß,
Nabla
Ausbildungskosten
Hi,
die Beurteilung von Ausbildungskosten ist z.Z. im Umbruch. Die Finanzverwaltung wartet noch einige anhängigen Revisionen ab und dann ist der Erlass einer Verfügung geplant. Die Frage kann sich deshalb in den nächsten Monaten klären. Einige Konstellationen werden bereits zugunsten der Steuerpflichtigen entschieden. Ich müsste das aber noch nachschlagen.
Viele Grüße
Cirwalda
Zum Posting: Übrigens würde ich auch einen Steuerberater empfehlen.