Kinderfreibetrag

Hallo,

wieviel Kinderfreibetrag bekommt man denn nun eigentlich.
Ich dachte bis jetzt immer, es sind EUR 3984.

Jetzt kam allerdings die Steuererklärung meiner Lebensgefährtin zurück und das Finanzamt hat EUR 2904 angesetzt??

Irgendwie versteh ich das nicht. Wie kommen die auf den Betrag?

Zur Erklärung:
Wir leben zusammen, haben seit 2000 ein Kind, Kindergeld bekomme ich, vollen Kinderfreibetrag beantragt meine Lebensgefährtin.

Fragende Grüsse
Andy

Hallo!

Nach § 32 Abs.6 EStG 2002 gibt es einen Kinderfreibetrag 1.824 EUR und einen Betrag von 1.080 EUR für Betreuung, Erziehung und Ausbildung. Zusammen also 2.904 EUR.

Ciao!
Nemo

Hy Nemo,

woher kamen dann die EUR 3984?
gabs die vor 2002?

gruss
Andy

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Hallo!

Hier noch die Fassung 2001
§32Abs.6EStG:

(6) Bei der Veranlagung zur Einkommensteuer wird für jedes zu berücksichtigende Kind des Steuerpflichtigen ein Freibetrag von 3 456 Deutsche Mark für das sächliche Existenzminimum des Kindes (Kinderfreibetrag) sowie für jedes Kind, welches das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert im Sinne des Absatzes 4 Satz 1 Nr. 3 ist, zusätzlich ein Betreuungsfreibetrag von 1 512 Deutsche Mark vom Einkommen abgezogen. Abweichend von Satz 1 wird für ein körperlich, geistig oder seelisch behindertes volljähriges Kind, das nur deshalb nicht nach Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 berücksichtigt wird, weil sein sächliches Existenzminimum bei vollstationärer Unterbringung durch Eingliederungshilfe abgedeckt ist, ein Betreuungsfreibetrag von 540 Deutsche Mark abgezogen. Bei Ehegatten, die nach den §§ 26, 26b zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, verdoppeln sich die Beträge nach Satz 1 oder 2 , wenn das Kind zu beiden Ehegatten in einem Kindschaftsverhältnis steht.(…).

Ciao!
Nemo