Insolvenzgeld
Hi,
wie schaut es bei der Insolvenz eines Kleinunternehmens (2 Mitarbeiter) aus wenn der Unternehmer die letzten 3 Löhne nicht zahlte, wobei 1 Lohn bewusst als Darlehen dem insolventen Arbeitgeber überlassen wurde?
Welche Konsequenzen blühen dem Arbeitgeber und, falls vielleicht jmd. dahingehende Praxiserfahrung hat, verschärft diese Konstellation den Verdacht der Konkursverschleppung? Die Firma hat, leider wohl selbstredend, ebenfalls Außenstände gegenüber den Sozialversicherungsträgern, dem Arbeits- und Finanzamt.
Mit meinem Dank im voraus
Hi Noah,
wie schaut es bei der Insolvenz eines Kleinunternehmens (2
Mitarbeiter) aus wenn der Unternehmer die letzten 3 Löhne
nicht zahlte, wobei 1 Lohn bewusst als Darlehen dem
insolventen Arbeitgeber überlassen wurde?
Welche Konsequenzen blühen dem Arbeitgeber und, falls
vielleicht jmd. dahingehende Praxiserfahrung hat, verschärft
diese Konstellation den Verdacht der Konkursverschleppung? Die
Firma hat, leider wohl selbstredend, ebenfalls Außenstände
gegenüber den Sozialversicherungsträgern, dem Arbeits- und
Finanzamt.
Meine Meinung: Was Mitarbeiter mit ihrem Nettoarbeitsentgelt machen, ist erstmal deren Problem. Natürlich dürfen Mitarbeiter ihrem Arbeitgeber jederzeit Darlehen geben, in Krisenzeiten dürfte das allerdings mehr als töricht sein, da diese Darlehen aller Wahrscheinlichkeit nicht besichert sein dürften und dementsprechend vermutlich die Ansprüche bei Insolvenz untergehen werden. (Mal abgesehen davon: Eigentlich gibst Du in jedem Fall dem Arbeitgeber automatisch ein Darlehen) Ich gehe auch davon aus, dass wenn das offiziell bekannt gegeben wurde, auch Ansprüche auf Insolvenzgeld verfallen könnten. Wenn es noch nicht nach außen (und in der Buchhaltung) bekannt ist, sollte das schnellstens rückgängig gemacht werden!
Ein anderer Punkt sind Ansprüche der Sozialversicherungen und des Finanzamts. Diese müssen erfüllt werden. Werden sie es über einen längeren Zeitraum nicht, liegt der Verdacht auf strafbarer Insolvenzverschleppung nahe, da nach eintreten eines Insolvenzereignisses (Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung) innerhalb von 3 Wochen Insolvenzantrag gestellt werden muss. Eine Aussitzen kann strafrechtliche Konsequenzen für den Unternehmer nach sich ziehen.
Wenn der Arbeitgeber Dein Gehalt über einen solchen Zeitraum nicht zahlt, dann hast Du ein außerordentliches fristloses Kündigungsrecht, ohne Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung zu verlieren. Dieses solltest Du nach spätestens 3 Monaten nutzen, da das (von Dir zu beantragende) Insolvenzgeld nur die letzten 3 Monate überbrückt, also weitere Forderungen an Deinen Arbeitgeber bei Dir hängen bleiben. Weiterhin kannst Du als Mitarbeiter und Gläubiger Insolvenzantrag beim Amtsgericht stellen, um Dir die Insolvenzgeldansprüche zu sichern.
Grüße
Jürgen