Hab nur mal kurz ne Frage:
Wen ich mit Gewerbeschein arbeite und - sagen wir mal - am 29. 12. 2002 ne Rechnung geschrieben habe, das Geld aber erst am 10. 1. 2003 gekriegt habe - für welches Jahr zählen diese Einnahmen? Eigentlich doch für 2002, dem Datum der Rechnung, oder?
Das kommt darauf an, ob Du die Einkünfte ermittelst
a) nach §§4(1),5 EStG
Bilanzierung = Einnahme bei Anspruch auf die Gegenleistung
oder
b) nach §4(3)EStG
Einnahme-Überschuss-Rechnung = Ansatz bei Erhalt der Zahlung
Als Kleingewerbetreibender genügt meist eine Einnahme-Überschuss-Rechnung (b).
Der Zeitpunkt der Rechnungslegung ist übrigens nicht der entscheidende Punkt bei a, denn auch nicht abgerechnete Leistungen bewirken eine Gewinnrealisierung, wenn bereits der Anspruch auf die gesamte Gegenleistung besteht. Andernfalls könnte der Gewinn beliebig verschioben werden.