Hallo,
Ich bin Student und möchte mir in den Semesterferien etwas
dazuverdienen (ca. 6400 Euro). Ich habe die Steuerklasse 5 und
meine Frau die Steuerklasse 3. Gibt es eine Obergrenze für die
Rückerstattung von Steuern für Studenten und hängt diese vom
Gehalt des Ehepartners ab? Meine Frau arbeitet bei einer
Zeitarbeitsfirma und verdient monatlich ca. 950 Euro.
hi,
die „rückerstattung“ ergibt sich dadurch, dass die vorauszahlungen (lohnsteuerabzug) höher sind im laufenden jahr, also die effektive steuerbelastung die sihc nach der steuererklärung ergibt.
dies passiert durch unterschiede der gehälter bei ehegatten, durch falsche kombinationen der steuerklassen oder durch hohe werbungskosten und andere einkünfte.
wenn ich das richtig sehe, geht die frau regelm. arbeiten und erzielt ein bruttogehalt von 950 EUR. du willst in den semesterferiene arbeiten und erzielst in den 3 monaten (???) 6500 EUR, also runde 2.200 EUR monatlich?
hier wäre es DRINGEND angeraten die steuerklassen zu wechseln, solange du arbeiten gehst!
berechnung:
die frau hat ca. lohnsteuerabzug von
klasse III: 0,-
klasse V: 210,-
also 9 monate 0,- und 3 monate 210,- = 630 EUR im jahr.
der man hat ca. lohnsteuerabzug von
klasse III: 110,-
klasse V: 700,-
ergo: für die zeit wo der man arbeiten geht, sollte er die klasse III haben, wechsel zurück ist dann BIS ZUM 30.11. möglich!
ergibt sich also eine lohnsteuer von 3 x 110 = 330,- im ganzen haben die eheleute also ca. 1.000 EUR lohnsteuer bezahlt.
nun muss die steuer, nach steuererklärung berechnet werden.
geht man nun von:
12 x 950
macht das bruttolöhne von ca. 18.000 EUR.
abzüglich 2 x 1044 werbungskostenpauschbetrag (oder nachgewiesene höhere!).
also einkünfte ca. 15912 EUR.
abzüglich sonderausgaben: 72 EUR (2x pauschbetrag von 36 EUR)
abzüglich vorsorgeaufwendungen: ca. 2000,- (muss mal geprüft werden, welcher arbeitnehmer-beiträge gezahlt werden, bzw. welche versicherungen sonst noch gezahlt werden, ich habe mal 2.000 geschätzt).
gehen wir also von einem „zu versteuernden einkommen“ von 13.840 EUR aus.
daraus ergibt sich dann mit der steuererklärung eine steuer von NULL (soweit keine weiteren einkünfte vorliegen!). es kann also mit der steuererstattung der eingezahlten 1.000 EUR gerechnet werden!
ergebnis: steuerklasse wechseln und schon lohnsteuer minimieren und dann in 2004 gleich die steuererklärung einreichen und sich den rest zurückholen!
gruss vom
showbee