Hi!
Ich setzte mich erstmalig mit Steuern auseinander und bin mir nicht ganz sicher, ob ich’s soweit verstanden habe. Ich hab im Brett, den FAQ und sonstwo gelesen und hoffe, dass ich es jetzt kapiert habe.
Also: Ich bin Student, keine Ehe keine Kinder, arbeite nebenher als „Freier Mitarbeiter“ bei einem Unternehmen und schreibe schön brav meine Rechnung mit Beanspruchung der Kleinunternehmerregelung, bekomme kein Bafög (ist nicht relavant oder?) und möchte gerne weiter Kindergeld beziehen.
Verdienen darf ich 7235 Euro abzüglich 1044 Euro (Werbungskosten) und abzüglich 920 Euro (Studium)- unterm Strich 5271 Euro.
Die Differnz 1964 Euro darf ich dazu verdienen, d.h. eigentlich darf ich 9199 Euro (7235+1964) verdienen.
Stimmt das so?!
Danke schonmal!
Gruß!
Der Michael
Also: Ich bin Student, keine Ehe keine Kinder, arbeite
nebenher als „Freier Mitarbeiter“ bei einem Unternehmen und
schreibe schön brav meine Rechnung mit Beanspruchung der
Kleinunternehmerregelung, bekomme kein Bafög (ist nicht
relavant oder?) und möchte gerne weiter Kindergeld beziehen.
Verdienen darf ich 7235 Euro abzüglich 1044 Euro
(Werbungskosten) und abzüglich 920 Euro (Studium)- unterm
Strich 5271 Euro.
Die Differnz 1964 Euro darf ich dazu verdienen, d.h.
eigentlich darf ich 9199 Euro (7235+1964) verdienen.
Hallo,
nicht ganz…
Der Grundfreibetrag beträgt EUR 7.188 ( in 2003, oder ? ). Deine Einkünfte und Bezüge sind bei Berechnung des Kindergeldanspruches ( Deiner Eltern ) zu ermitteln. Im Falle einer Selbständigkeit heißt das, dass Du erst einmal keine Werbungskostenpauschale nach § 9a EStG in Ansatz bringen kannst, weil diese für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gelten.
Hierfür ist nur der Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit maßgeblich. Liegt dieser nicht höher als der o.g. Betrag, bist Du auf der sicheren Seite. Wahrscheinlich hast Du hier Gestaltungsspielraum, d.h. durch die Beeinflussung von Zufluß von Einnahmen bzw. Abfluß von Ausgaben und auch durch die Bildung von Ansparabschreibungen bzw. der Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen kannst Du Deinen Gewinn zum Teil beinflussen.
Der Sonderausgabenabzug von EUR 920 für Ausbildung/Studium spielt hier auch keine Rolle, die Einkunftsermittlung endet bereits vor Abzug der Sonderausgaben.
Dein Bafög wäre ( hast Du ja nicht ) in Ansatz zu bringen, insoweit es sich hierbei um einen Zuschuß handelt. Das ist i.d.R. zu 50% der Bafög-Bezüge der Fall.
Grüsse
Also nur 7188, um ganz auf Nummer sicher zugehen.
Danke!
Michael
hi,
nach meinen infos gilt für 2003 der grundfreibetrag von 7235 EUR. 7188 EUR war im jahr 2002. mal sehen, was es in 2004 gibt.
gruss vom
showbee
nach meinen infos gilt für 2003 der grundfreibetrag von 7235
EUR. 7188 EUR war im jahr 2002. mal sehen, was es in 2004
gibt.
Hm… So, habe jetzt alle hier zu Hause verfügbaren Infos ausgeschöpft. Die „aktuellen“ Texte sehen für den VAZ 2003 einen Betrag von EUR 7.188 vor. Ich war anfangs irritiert, bis ich dann feststellte, dass die für 2003 vorgesehene Änderung des § 32 aufgrund des Flutopfersolidaritätsgesetzes auf 2004 verschoben wurde.
Aber: Den Betrag von EUR 7.235 kann ich nun wirklich nirgends finden. Vielleicht bin ich auch schon zu müde ( 23:43 Uhr )…
Mail´ ihn mir bitte mal, wenn Du dazu Gelegenheit hast.
Grüsse aus dem Norden.
Björn
hi björn,
habe bisher immer auf die aktualität von haufe gesetzt. habe das haufe steuer office immer im neuesten update da. in der april 2003 version finde ich im tarif 2003 folgende sprünge lt. § 32a:
- bis 7235 = 0
- 7236 - 9251 nächste stufe
- 9252 - 55007 nächste stufe
- ab 55008 oberste stufe
für 2004 & 2005 (eigentlich 2003 & 2004 geplant, nun aber wegen der flut verschoben):
- bis 7426
- 7427 - 12755
- 12756 - 52292
- ab 52293 spitze
im übrigen: www.steuergesetze.de hat die selben beträge. verlinkt: http://www.steuernetz.de/gesetze/estg/20011220/p32a…
tja… ich geh nun aber auch ins bett 
gruss vom
showbee