das Finanzamt hatte damals meinen Einspruch abgeschmettert, jetzt aber zugegeben, daß ich recht hatte, und will mir den unrechtmäßig geforderten Betrag nun einfach zinslos zurückzahlen.
Es war sehr viel Geld, was das Finanzamt unberechtigt für mehrere Jahre einbehalten hatte, kann ich da Zinsen verlangen?
nach § 233a der Abgabenordnung werden Steuernachzahlungen und Steuererstattungen automatisch verzinst.
Der Zinslauf beginnt 15 Monate nach Ablauf des betreffenden Jahres.
Da diese automatisch im Computer des Finanzamts berechnet werden und auch im Steuerbescheid dementsprechend erscheinen, hat der zuständige Bearbeiter hierauf keinen Einfluss.