!! MUSIKSCHULE Mitarbeiter-Sozialabgaben-MwSt etc.
Von: , Frage gestellt am Fr, 18. Jul 2003
Hallo Experten,
Ich habe vor einem knappen Jahr eine Musikschule eröffnet.
Ich habe 5 Mitarbeiter, die in unterschiedlichen Fächern Unterricht erteilen. Ich selber gebe auch Unterricht und bin aktiver Musiker. So bin ich über die KSK versichert.
Ich dachte bisher, dass ich für meine wohl freiberuflichen Mitarbeiter keine Sozialabgaben und Steuern zahlen muss.
Nun hat mir jemand erzählt, dass dies nur der Fall ist, wenn meine Mitarbeiter nicht abhängig beschäftigt sind.
Und meine Mitarbeiter würden als abhängig beschäftigt gelten, weil sie nur den Unterricht geben, während ich Ihnen sage, wann und wo und das Risiko trage...-also weisungsbefugt bin.
Absolutes Wirrwarr.
Kann mir da jemand Tipps geben?
Hat jemand Erfahrungen?
Gibt`s vielleicht `ne Möglichkeit, keine Sozialabgaben abführen zu müssen, wenn ich nur geringfügig Beschäftigte habe (bis 400 EUR oder so)?
Kann ich weiterhin in der KSK bleiben, obwohl ich neben den Konzerten meine Haupteinnahmen auch aus der Schule beziehe?
Und wie bekomme ich am besten die Schule mehrwertsteuerbefreit?
Das geht wohl, soweit ich weiss nur, wenn man die Schüler zum Beruf des Musikers ausbildet und z.B. nicht bei Unterricht für Kids.
Viele, viele Fragen...
Über Antworten oder hilfreiche Ideen würde ich mich freuen
Lieber Gruss
Peter
