wie hoch dürfen Einkünfte aus Rente, Kindergeld Ausbilungsvergütung und gewerblichem Handel(Besteuerung nach Kleingewerbe) sein sodass sie Steuerfrei bleiben ?
soweit ich weiss sind Renten und kindergeld steuerfrei müssen jedoch Angegeben werden.
du solltest die vielen vielen beiträge im archiv mal lesen. da steht schon vieles bis alles. schau auch mal ins aktuelle brett, da stehen bestimmt 2-3 interessante threads!
zu bedenken:
bei der steuer wird die rente nur mit dem ertragsanteil (sh. § 22 EStG), also mit dem quasie zinsanteil besteuert. beim kindergeld wird der rest als „bezug“ mit berücksichtigt.
kindergeld ist steuerfrei und wird auch nirgends irgendwie erfasst, ausser bei der steuererklärung der eltern wg. dem kinderfreibetrag.
ausbildungsvergütung mindert sich um werbungskosten udn gewerbe wird der gewinn besteuert.
die grenze ist die selbe wie beim kindergeld (in EUR), nur zahlt man steuern noch ein paar EUR „später“, da man hier noch vorsorgeaufwendungen, sonderausgaben und aussergew. belastungen in ansatz bringen kann.
wichtiger ist bei dir sicherlich jedoch der KiGeld bezug!