Einspruch gegen Steuerbescheid wg. eigener Fehler

Hallo,

es ist dringend! Weil ich bei meiner Steuererklärung die Anzahl der Tage meiner Fahrten zur Arbeitsstätte mit 5 statt mit ca. 220 (?) angegeben habe (ich dachte, es ist nach der Zahl der Tage pro Woche gefragt…), habe ich jetzt einen Bescheid bekommen, der mich zur Rückzahlung von mehr als 2000 EUR auffordert.
Kann ich Einspruch einlegen mit der Begründung, dass ich etwas falsch gemacht habe?
Und wieviel Arbeitstage hat das Jahr eigentlich bei 28 Tagen Urlaub?

Danke für eure Hilfe!

Gruß,
Salzmann

Hallo!

Klar, sofort Einspruch einlegen. Ist hier egal wessen Fehler es war.

Üblicherweise werden bei 5-Tage-Woche und ohne Unterbrechungen der Berufstätigkeit zwischen 220 und 230 Arbeitstagen problemlos anerkannt.

Schönen Gruß,
Robert

-)

Hallo!

Die Frist für die Abschlusszahlung beträgt einen Monat. Wenn der Einspruch nicht innerhalb dieses Monats bearbeitet werden sollte, müsstest Du (zunächst) trotzdem zahlen, denn der Einspruch allein ändert nichts an der Fälligkeit der Zahlung.

Um einen vorläufigen Zahlungsaufschub bis zur Änderung des Bescheids zu erreichen, solltest Du daher zusätzlich Aussetzung der Vollziehung beantragen.

Ciao!
Nemo