Arbeitnehmer & Student

Hallo zusammen,

ich bin seit kurzem Arbeitnehmer und möchte aber eigentlich gern den Studentenstatus beibehalten. Eine Freundin meinte, dass es da steuerliche Probleme gäbe. Kann das irgendwer bestätigen??? ich persönlich denke ja, dass das ohne Probleme möglich sein sollte. Krankenversichert is man ja eh und ich kann mir nich vorstellen, dass eine Behörde dagegen sein könnte. oder doch???

Danke für eure Hilfe im Voraus.

mfg

Ulf Riedel

Hi Ulf,

den Studentenstatus hast du so lange, wie du an einer Hochschule immatrikuliert (als Student eingeschrieben) bist. Dem Finanzamt ist das völlig egal, ob du nebenher studierst, es interessiert sich nur für die Einkünfte auf deiner Lohnsteuerkarte…

Gruß Ralf

ich bin seit kurzem Arbeitnehmer und möchte aber eigentlich
gern den Studentenstatus beibehalten.

Da gibt es große Unterschiede! Es ist nicht egal, ob du arbeitender Student oder studierender Arbeitnehmer bist. So darf z. B. die Wochenarbeitszeit 20 Stunden nicht überschreiten, ansonsten gilt man als Arbeitnehmer.

Hierzu nachzulesen unter jobber.de:
"Studentenstatus:
Der Studentenstatus (immatrikuliert an Fachhochschule, Hochschule, Universität, Akademie) ermöglicht auch über die Geringfügigkeitsgrenze (400 Euro-Jobs) hinaus, weitestgehend kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungsfrei zu jobben.
Studenten sind daher auch aus Kostengründen für Arbeitgeber eine interessante Zielgruppe für die Besetzung offener Vakanzen.

Es darf im Prinzip soviel gejobbt und verdient werden, wie es die eigene Studiensituation zulässt. Das Studium muss aber vorrangig bleiben!
Dies wird angenommen, wenn regelmäßig nicht mehr als 20 Stunden pro Woche, bzw. 26 Arbeitswochen pro Jahr gejobbt wird. Arbeitszeiten außerhalb der Vorlesungszeiten, beispielsweise Wochend- oder Semesterjobs, werden hier nicht dazugezählt.
Entsprechende Nachweise sollten aber zur Verfügung stehen!

Studenten unterliegen seit 1996 der Rentenversicherungspflicht. Sobald der Student über die Geringfügigkeitsgrenze hinaus jobbt, müssen Rentenversicherungsbeiträge in Höhe von ca. 19,1%, jeweils zur Hälfte vom Studenten und vom Jobgeber, entrichtet werden.
D.h., der Arbeitgeber behält ca. 9,55% vom vereinbarten Bruttolohn zur Weiterleitung ein, der Rest ist der Nettolohn.

Wie bei 400-Euro-Jobs erläutert, kann dadurch ein höherer Stundenlohn ausgehandelt werden, da der Arbeitgeber ja nur die Hälfte des Rentenversicherungsbeitrages zahlen muß. Wie gesagt, ist das nur sinnvoll für die Studenten, die sich ohnehin schon selbst krankenversichert haben, da alle anderen dadurch aus der Familienversicherung der Eltern rausfliegen.

Die üblichen Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung werden seitens der Studenten nur dann fällig, wenn die 20-Wochenstundengrenze überschritten wird. Dann geht der Studentenstatus verloren, weil man mehr Zeit im Job als an der Uni verbringt :-/

Will man selbst gar keine Abgaben leisten, kann man sich „geringfügig“ beschäftigen lassen (400-Euro-Jobs). Hier zahlt nur der Arbeitgeber pauschale Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung.

In den Semesterferien kann man auch eine sogenannte kurzfristige Beschäftigung annehmen. Diese bleibt für alle sozialversicherungsfrei und die Einnahmen werden nicht mit denen aus anderen Jobs zusammengerechnet!
Bedingung: Diese Beschäftigung ist im Voraus auf max. 50 Tage/2 Monate im Jahr befristet. Mehrere kurzfristige Jobs sind möglich, solange die Zeitgrenzen nicht überschritten werden."

klitzkleine korrektur
hi,

eine kleine korrektur habe ich dennoch:

Studenten unterliegen seit 1996 der
Rentenversicherungspflicht. Sobald der Student über die
Geringfügigkeitsgrenze hinaus jobbt, müssen
Rentenversicherungsbeiträge in Höhe von ca. 19,1%, jeweils zur
Hälfte vom Studenten und vom Jobgeber, entrichtet werden.
D.h., der Arbeitgeber behält ca. 9,55% vom vereinbarten
Bruttolohn zur Weiterleitung ein, der Rest ist der Nettolohn.

der Rentenversicherungsbeitrag beträgt seit dem 1.1.2003 19,5%!

@den ursprünglichen fragesteller: probleme bietet nicht das steuerrecht, vielmehr das sozialrecht wie du dem obigen beitrag entnehmen konntest. prüfe vor allen schwerwiegenden änderungen ob die krankenkasse mitmacht oder aber bestimmte dinge einbehalten werden sollen. die meisten krankenkassen (so AOK & Barmer) bieten hierzu eine unmenge von broschüren und infomaterial.

mfg vom

showbee

[ot] Wer will was wissen?
Hi,

nichts sollte dich davon abhalten, dem Ulf direkt zu antworten. Mir ist die Sache nicht ganz so wichtig…

Gruß Ralf

Sorry, bin neu hier, werd’s das nächste Mal anders machen…

Willkommen bei w-w-w!

Sorry

Entschuldigen ist jetzt nicht nötig.

bin neu hier, werd’s das nächste Mal anders machen…

Da freut sich der Fragesteller, wenn er nicht erst nach unten graben muss. Oft genug gerät man da in Privatfehden hinein, wo Besserwisser, Kümmelspalter, Fans der (alten und/oder neuen) Rechtschreibung oder schlicht Rüpel ihr Unwesen treiben.

Der Weg nach unten kann sich aber auch lohnen: Manchmal eröffnen sich in der Diskussion völlig neue Aspekte, die zwar interessant sein können, sich jedoch zielstrebig vom Thema entfernen. Dafür gibt’s dann den Marker [ot] für off topic.

gruß Ralf