Da gibt es große Unterschiede! Es ist nicht egal, ob du arbeitender Student oder studierender Arbeitnehmer bist. So darf z. B. die Wochenarbeitszeit 20 Stunden nicht überschreiten, ansonsten gilt man als Arbeitnehmer.
Hierzu nachzulesen unter jobber.de:
"Studentenstatus:
Der Studentenstatus (immatrikuliert an Fachhochschule, Hochschule, Universität, Akademie) ermöglicht auch über die Geringfügigkeitsgrenze (400 Euro-Jobs) hinaus, weitestgehend kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungsfrei zu jobben.
Studenten sind daher auch aus Kostengründen für Arbeitgeber eine interessante Zielgruppe für die Besetzung offener Vakanzen.
Es darf im Prinzip soviel gejobbt und verdient werden, wie es die eigene Studiensituation zulässt. Das Studium muss aber vorrangig bleiben!
Dies wird angenommen, wenn regelmäßig nicht mehr als 20 Stunden pro Woche, bzw. 26 Arbeitswochen pro Jahr gejobbt wird. Arbeitszeiten außerhalb der Vorlesungszeiten, beispielsweise Wochend- oder Semesterjobs, werden hier nicht dazugezählt.
Entsprechende Nachweise sollten aber zur Verfügung stehen!
Studenten unterliegen seit 1996 der Rentenversicherungspflicht. Sobald der Student über die Geringfügigkeitsgrenze hinaus jobbt, müssen Rentenversicherungsbeiträge in Höhe von ca. 19,1%, jeweils zur Hälfte vom Studenten und vom Jobgeber, entrichtet werden.
D.h., der Arbeitgeber behält ca. 9,55% vom vereinbarten Bruttolohn zur Weiterleitung ein, der Rest ist der Nettolohn.
Wie bei 400-Euro-Jobs erläutert, kann dadurch ein höherer Stundenlohn ausgehandelt werden, da der Arbeitgeber ja nur die Hälfte des Rentenversicherungsbeitrages zahlen muß. Wie gesagt, ist das nur sinnvoll für die Studenten, die sich ohnehin schon selbst krankenversichert haben, da alle anderen dadurch aus der Familienversicherung der Eltern rausfliegen.
Die üblichen Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung werden seitens der Studenten nur dann fällig, wenn die 20-Wochenstundengrenze überschritten wird. Dann geht der Studentenstatus verloren, weil man mehr Zeit im Job als an der Uni verbringt :-/
Will man selbst gar keine Abgaben leisten, kann man sich „geringfügig“ beschäftigen lassen (400-Euro-Jobs). Hier zahlt nur der Arbeitgeber pauschale Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung.
In den Semesterferien kann man auch eine sogenannte kurzfristige Beschäftigung annehmen. Diese bleibt für alle sozialversicherungsfrei und die Einnahmen werden nicht mit denen aus anderen Jobs zusammengerechnet!
Bedingung: Diese Beschäftigung ist im Voraus auf max. 50 Tage/2 Monate im Jahr befristet. Mehrere kurzfristige Jobs sind möglich, solange die Zeitgrenzen nicht überschritten werden."