Umsatzsteuer bei ausländischer Rechnung

Hallo,

ich habe eine italienische Firma beauftragt eine Promoaktion in einigen Städten Italiens durchführen zu lassen.

Jetzt bekomme ich seine Rechnung inklusiver Umsatzsteuer. Ich dachte eigentlich, dass bei Rechnungsstellung ins Ausland keine anfällt, wenn beide eine UStID Nummer haben. Habe ich recht oder muss ich zahlen, und wenn ja kann ich mir die USt so einfach wiederholen ?

Danke

Hallo!

Wenn der Italiener an Dich eine sonstige (Werbe-) Leistung im Ausland erbringt, dann wird diese Leistung nach §3a Abs.4 Nr.2, Abs.3 S.1 UStG am Sitz Deines Unternehmens ausgeführt. Das wird wohl in Deutschland sein. Eine im Inland gegen Entgelt ausgeführte sonstige Leistung ist steuerbar und mangels Steuerbefreiung auch steuerpflichtig.

Für sonstige Leistungen eines ausländsichen Unternehmers (!!!) ist ab 2002 der inländische Leistungsempfänger verpflichtet, die Steuer abzuführen. Du darfst dem Italiener dann nur den Nettobetrag zahlen und müsstest die USt abführen (§ 13b UStG). Außerdem müsste der Italiener seine Rechnung berichtigen auf den Nettobetrag (§14a Abs.4 UStG) und darauf hinweisen, dass Du die USt schuldest.

Ist er dagegen steuerrechtlich ein inländischer Unternehmer, erscheint die Behansdlung (soweit ersichtlich) zutreffend.

Ciao!
Nemo

Vorab vielen Dank.

Zur Klarstellung ( ich stehe heute ein bisserl auf der Leitung)

Ich als deutscher Unternehmer beauftrage einen Italiener, der seinen Sitz in Italien hat damit, für mich Promoaktionen in Italien auszuführen.

Folge : Ich bekomme von Ihm eine Nettorechung. Anhand dieser Rechung bin ich in D die Umsatzsteuer schuldig und führe diese ab.

Na dann zahle ich mal.

hi,

genau so hat es der nemo gemeint. der italiener müsste nun seine rechnung aber ändern und die ust nicht offen ausweisen, also eine netto-brutto rechnung schicken.

die beträge sind ja für dich durchlaufender posten, da vorsteuer und umsatzsteuer ja zugleich in der voranmeldung stehen. das nettoentgelt und die drauf entfallende umsatzsteuer kommen in die UStVA Seite 2, Zeile 48. die vorsteuer kommt dann in zeile 58 des formulars.

mfg vom

showbee