Hallo,
ich habe bezüglich des Freibetrags beim Kindergeld eine Frage.
Als Student habe ich einen Nebenjob, in dem ich mehr als 7188 Euro im Jahr verdiene. Nun gibts ja noch die Pauschale von ca. 1000 Euro. Das reicht aber immer noch nicht ganz. Nun war auf dem Formular die Rede davon das man auch einen höheren Freibetrag erhalten kann wenn man explizit angibt wofürman den benötigt.
Nun meine Frage. Kann ich das Kilometergeld anrechnen lassen, da mein Weg zur Arbeit ca 35Km sind und ich fast täglich, zumindest für 1-2, Stunden da bin?
Vielen Dank im voraus
Marco Remer
Hallo Marco,
wenn Deine realen Werbungskosten den WK-Pauschbetrag von 1044 Euro übersteigen, kannst Du statt dem Pauschbetrag auch die realen WK (zu denen zählen die Fahrtkosten) ansetzen.
Zu den Fahrtkosten:
In § 9 I Nr. 4 EStG steht in etwa: Für Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitstätte für jeden Arbeitstag: 0,36 Euro für die ersten 10 km und 0,40 Euro für jeden weiteren Kilometer. Maximal jedoch 5112 Euro.
Bitte beachten, dass die Abgeltung nur für die einfache Strecke (also nicht hin und zurück) gilt.
MfG
Stephan
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Hallo Stephan,
Danke für die schnelle Antwort.
Gruss
Marco