Umzug ins Ausland

Von: , Frage gestellt am Di, 22. Jul 2003

Hola liebe Experten!

Ziehe zum 01.08. (also extrem kurzfristig) nach Spanien und werde dort arbeiten. Jetzt habe ich leider keinen blassen Schimmer, wie das dann hier abläuft. Sage ich denen beim Finanzamt einfach Bescheid, dass ich ab sofort nicht mehr in Deutschland wohnhaft bin und mein Gehalt über Spanien beziehe? Wenn ich dort bin, werden mir die spanienüblichen Steuern abgezogen etc, dann dürfte ich in der Zeit ja hier nicht steuerpflichtig sein, oder? Kennt sich da jemand von Euch aus? Für Eure Hilfe wäre ich echt dankbar! Bin in so einer Hinsicht leider extrem unwissend...
Und ach ja, ist jetzt zwar nicht Steuern, aber: muß ich mich dann eigentlich im Einwohnermeldeamt einfach abmelden und die Sache ist gegessen? Oder sollte ich München dann als Zweitwohnsitz behalten? Oder lieber Extrafrage in "Ämter und Behörden"?

Fragen über Fragen,
vielleicht habt ihr 'ne Antwort?

Lieben Gruß,
M.

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 5 Minuten 0 hilfreich
    Re: Umzug ins Ausland

    Hallo M !

    In diesem Jahr musst du noch eine "deutsche" Steuererklärung abgeben, in der du zum einen deine deutschen Einkünfte "ganz normal" angibst, zum anderen aber auch die spanischen Einkünfte.
    Die werden in diesem Jahr unter dem Progressionsvorbehalt gestellt und erhöhen so die Steuer, die du in Deutschland zu zahlen hast.
    Wenn du im nächsten Jahr keine deutschen Einkünfte mehr hast, bis du hier auch nicht mehr steuerpflichtig.
    Wo du deinen Wohnsitz hast, ist hierfür nicht entscheidend.
    Die Umzugskosten nach Spanien kannst du aber auch geltend machen, die verringern die spanischen Einkünfte.

    Gruß

    Peter

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