Englischkurs absetzen bei der Einkommenssteuer!

Von: , Frage gestellt am So, 5. Mär 2000

Hallo Leute,
wer weiß einen guten Trick, damit der Sprachkurs bei der Einkommenssteuererklärung anerkannt wird und nicht die Sprachkenntnisse als Voraussetzung zur Allgemeinbildung abgetan werden? Ich bin die rechte Hand eines Chefarztes und brauche daher dringend gute Englischkenntnisse, die ich in meiner Schulzeit mir noch nicht aneignen konnte mangels Angebot.
Wer kann mir helfen? Vorab vielen Dank!
Rosemarie

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 44 Minuten hilfreich
    Re: Englischkurs absetzen bei der Einkommenssteuer

    wenn die Kosten beruflich veranlaßt sind, dann sind es Werbungskosten. Wenn das Finanzamt mault, dann lasse dir nachträglich vom Chef bestätigen, daß Du Englisch können mußt. In der Regel gibt es keine Problememit der Anerkennung. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 14 Tagen hilfreich
      Nein, das ist falsch

      Derartige Aufwendungen sind nur in absoluten Sonderfällen als Werbungskosten anzuerkennen. Auch für Arbeitnehmer, die ausländische Kunden betreuen müssen, machen die Finanzämter hier keine Ausnahme (§ 12 des Einkommensteuergesetzes steht in der Mehrzahl aller Fälle einer AUSSCHLIESSLICH beruflichen Veranlassung entgegen). Da nützen auch Bescheinigungen des Arbeitgebers wenig (vergl. entsprechende Verfügungen, z.B. die der Oberfinanzdirektion Hamburg).

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