Ich habe ein Kleingewerbe gegründet, um Rechnungen bei meiner Tätigkeit als Tontechniker ausstellen zu dürfen. Nun habe ich ehrlich gesagt von Steuern usw. überhaupt keine Ahnung. Vielleicht kann mir da einer weiterhelfen.
In letzter Zeit taucht bei mir immer wieder das Wort „Abschreibungen“ auf. Kann mir da einer bitte mal erklären, was das im Grunde für mich bedeutet. Nehmen wir an, ich kaufe ein Gerät für meine Tätigkeit. Das Gerät kostet 1000 € zzgl. 160€ MwSt… Die 160€ erhalte ich mit meiner Vorsteuer zurück. Was ist nun mit Abschreibung, bzw. wie berechne ich das bzw. mache ich dem Finanzamt klar, daß ich etwas zum abschreiben habe?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank schon einmal im voraus
Markus
Hi Markus,
Was ist nun mit Abschreibung, bzw. wie berechne ich das bzw.
mache ich dem Finanzamt klar, daß ich etwas zum abschreiben
habe?
Du mußt entscheiden, ob du degressiv oder progressiv abschreibst.
Und über das Gerät hast du eine Liste zu führen. Kriegst du im Schreibwarenhandel.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Ich würd mich freuen, wenn du mal einen Steuerberater sprichst und dich dort beraten läßt.
Vielen Dank schon einmal im voraus
bitte
gruss
winkel
Hier mal ein Beispiel:
(gefunden auf: http://www.hms-ag.de/download/dl_hmw-finanzierung.pdf
mit google „was sind abschreibungen“)
? Was sind Abschreibungen?
Wird z.B. eine Maschine für 20.000 DM angeschafft, dann stellen diese 20.000 DM keine Kosten dar. Zum Zeitpunkt der Anschaffung erfolgt lediglch eine Umwandlung von Geld in eine Maschine. Ein Aufwand ist noch nicht erfolgt. Erst durch die Nutzung der Maschine entsteht der Firma Aufwand.
Durch die Nutzung verschleißt die Maschine allmählich. Sie wird immer weniger wert. Dieser Verschleiß wird in Form von Abschreibungen vom Wert der Maschine wegegenommen. Der steuerliche Begriff Absetzung für Abnutzung (AfA) ist mit dem Begriff Abschreibung identisch.
Eine Maschine, die z.B. eine Nutzungsdauer von 5 Jahren hat und 20.000 DM gekostet hat, verliert jährlich 4.000 DM an Wert. Dieser Betrag mindert den Gewinn in allen 5 Jahren der Nutzungsdauer, so daß insgesamt die vollen Anschaffungskosten von 20.000 DM den Gewinn mindern werden. Wird die Maschine nach der vollen Abschreibung weiter verwendet, so hat dies keine Auswirkungen auf den Gewinn. Mehr als 20.000 DM können nicht abgeschrieben werden.
gerhard