Wohnung an Messegäste vermieten - was beachten?

Hallo ihr!

Ich spiele mit dem Gedanken, meine (Zweit- und Stadt-)Wohnung tageweise an Messegäste unterzuvermieten (wenn die Vermieterin damit einverstanden ist).
Was muss ich beachten? Ich weiß, dass es in der Steuererklärung einen Punkt gibt, wo man das angeben muss. Ab welchem Betrag muss ich das denn anführen oder gibt es da keine Grenze?

Ich will hier keine kostenlose Steuerberatung sondern nur eine pauschale Einschätzung, wann so was Sinn macht und wann nicht.

Danke für eure Antworten und herzliche Grüße
Trilli

PS: Ich bin von Freitag bis zum 4.8. in Urlaub, nicht böse sein, wenn ich erst dann antworte.

hi,

m.E. sind das dann einkünfte aus vermietung und verpachtung. du solltest hierzu die ganzen kosten für die wohnung aufheben (belege) und nachweise der zahlung (kontoauszüge) parat haben.

dann hast du belege zu den einnahmen. wenn du die wohnung nun bspw. im jahr 30 tage untervermietest, kannst du 30/365 deiner kosten einfach ansetzen als ausgaben dazu. dazu kommen dann die kosten für anzeigen und werbung für dein angebot.

die einwilligung der vermieterin sollte vorliegen!

wenn du hauptberuflich arbeitnehmer bist, musst du eine steuererklärung nur dann abgeben, wenn der überschuss min. 410 EUR beträgt.

wenn du ohnehin eine steuererklärung abgibst (weil du vielleicht höhere werbungskosten ansetzen willst), wird aber auch noch eine steuerermäßigung angesetzt, dass die steuer auf den überschuss nicht zu hoch ausfällt.

wenn du von vornherein jedoch weniger einnahmen hast als ausgaben entstehen (die anteilig auf den einnahmezeitraum entfallen), du also z.b. nur die nebenkosten vergüten lässt, dann liegt die sogen. liebhaberei vor. in dem fall unterbleibt die versteuerung. gib hierzu bei der ersten steuererklärung die daten mal mit an und mache darauf aufmerksam, dass du hier zwar einnahmen hast, wohl aber keine überschüsse anfallen, dann stellt das FA schnell & gern diese „liebhaberei“ fest!

ich hoffe ich habe dir ein wenig geholfen, schönen urlaub dann.

mfg vom

showbee

Hallo Trilli, hallo Showbee!

m.E. sind das dann einkünfte aus vermietung und verpachtung.
du solltest hierzu die ganzen kosten für die wohnung aufheben
(belege) und nachweise der zahlung (kontoauszüge) parat haben.

Man sollte aber dabei beachten, dass diese Vermietung wohl eher kurzfristig (wie bereits gesagt: tageweise) stattfindet und somit grundsätzlich (vorbehaltlich Kleinunternehmerregelung) als Beherbergungsleistung auch umsatzsteuerpflichtig sein könnte!

Zusatzfrage (kann ich mir gerade nicht beantworten… Motivationsproblem…): Kennt das Umsatzsteuergesetz u.ä. auch die Liebhaberei?

Ansonsten habe ich dem auch nix mehr hinzuzufügen… eher hätte ich jetzt weniger dazu beachtet *g*

Gruß
GM

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Zusatzfrage (kann ich mir gerade nicht beantworten…
Motivationsproblem…): Kennt das Umsatzsteuergesetz u.ä. auch
die Liebhaberei?

rehi gm,

nein, keine ust-liebhaberei, da die UST-Unternehmerschaft nur an die einnahmenerzielungsabsicht und nicht an einkünfteerzielungsabsicht festhält! für kleinfälle gibts ja die kleinunternehmerregelung. im übrigen war ich mir auch nicht richtig sicher, ob gewerbebetrieb vorliegt (a la hotel?)??? im gegenzug kenn ich aber auch ferienwohnungbetreiber, bei denen das als v+v+ durchgeht!

im zweifel ist mein rat immer: gibs problem, dann steuerberater aufsuchen und beraten lassen, der haftet für eine falschberatung.

mfg vom

showbee

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Hallo Showbee!

nein, keine ust-liebhaberei, da die UST-Unternehmerschaft nur
an die einnahmenerzielungsabsicht und nicht an
einkünfteerzielungsabsicht festhält! für kleinfälle gibts ja
die kleinunternehmerregelung. im übrigen war ich mir auch
nicht richtig sicher, ob gewerbebetrieb vorliegt (a la
hotel?)??? im gegenzug kenn ich aber auch
ferienwohnungbetreiber, bei denen das als v+v+ durchgeht!

Gibt ja auch von vorneherein USt-pflichtige Vermietung, die ertragsteuerlich als V+V qualifiziert werden.
Wie die Abgrenzung genau aussieht: no clue…
Ich glaube ich sollte mal wieder einen Richtlinienabend einlegen *g*

Gruß
GM

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Danke ihr beiden!
Das waren ja wirklich ziemlich umfassende Auskünfte, wow. Herzlichen Dank!!!

Trilli