Anerkennung Nebenwohnsitz nachträglich ändern?

Hallo,

seit 2,5 Jahren habe ich meinen Nebenwohnsitz am Arbeitsort, den Hauptwohnsitz noch bei den Eltern.
Bei der ESt-Erklärung, die immer über einen Lohnsteuerhilfeverein erstellt wird, für 2001 war dies kein Problem, ein relativ hoher Betrag wurde mir sehr schnell zurück erstattet.
Für 2002 Jahr erkennt das hiessige Finanzamt jedoch diesen Nebenwohnsitz incl Heimfahrtswochenenden usw. nicht mehr an, obwohl die 2-Jahresregelung sowieso bereits vorbei ist.
Als Bonus wird jetzt auch noch der Steuerbescheid für 2001 wieder revidiert, der Nebenwohnsitz doch nicht anerkannt und ein hoher Betrag zurückgefordert.

Auf welcher rechtlichen Grundlage ist dies möglich bzw. welche Chancen habe ich, dagegen anzukämpfen?

Hallo!

Die rwechtliche Grundlage findest Du in den Erläuterungen des Bescheids, z. B. §164 AO.

Das Gleiche gilt für die Möglichkeiten, dagegen „vorzugehen“: Laut Rechtsbehelfs-Belehrung kann innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids Einspruch gegen die beiden Bescheide eingelegt werden.

Die Begründung des Einspruchs sollte der LSt-HV mitgestalten. Der gemeldete Hauptwohnsitz ist lediglich ordnungsamtlich bedeutsam, steuerlich ist er lediglich ein Indiz. Im Einspruch sollte daher begründet werden, weshalb der Lebensmittelunkt woanders war.

Ciao!
Nemo