Steuerfreiheit bei Lebensversicherungen

Hallo Wissende,

verliert man die Steuerfreiheit auf die Zinserträge bei Lebensversicherungen, wenn man

-nach 11 Jahren Anspardauer diese als Sicherheit für einen Immobilienkredit zum Kauf einer selbstgenutzten Wohnung abtritt?

Gruß Norbert

Den Sonderausgabenabzug und damit die Steuerfreiheit der Erträge der LV riskiert nur, wer die Versicherung zur Besicherung von Darlehen nutzt, deren Finanzierungskosten Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind. ( § 10 Abs.2 EStG )
Mit drei Ausnahmen…

Daher: Nutzt Du die Immobilie ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken, gefährdest Du die LV nicht.

Grüsse