MwSt. von Gebrauchtwagen bei überw. priv. Nutzung

Hallo zusammen!

Ich möchte mir einen einjährigen Gebrauchten kaufen (6300 EUR), der überwiegend privat genutzt wird, jedoch mit Werbung für meinen Betrieb versehen sein wird. Ich bin fest angestellt und habe nebenbei ein Gewerbe angemeldet. Kann ich (zumindest einen Teil) der ausgewiesenen MwSt. zurückbekommen? (Müßte zwar keine Umsatzsteuer abführen, mach das aber von Anfang an - möcht’s einfach lernen, falls ich das mal hauptberuflich mache.)

Danke!

hi chrischa,

das fahrzeug wird überwiegend privat genutzt. das ist das ergebnis, es kann keine zuordnung zum betriebsvermögen erfolgen, auch wenn das fahrzeug notwendig für die werbeeinnahmen ist, aber das fahrzeug ist primär kfz und erst sekundär werbeträger. ohne zuordnung zum betriebsvermögen ist auch kein vorsteuerabzug möglich.

mfg vom

showbee

hallo showbee,

danke für die schnelle antwort! das fahrzeug ist zwar nicht für werbeeinnahmen da sondern als werbeträger für den eigenen betrieb, aber das ändert nichts an der überwiegend privaten nutzung und damit wahrscheinlich auch nichts daran, daß es kein betriebsvermögen ist. schade eigentlich, denn die erstattung wollte ich wiederum in den betrieb investieren…

danke nochmal!

christoph

Gehen die die beiden Sachverhalte ( Ertragsteuerliches Betriebsvermögen und Umsatzsteuerliches Unternehmensvermögen ) nicht wie eine Schere auseinander ?

Da war doch was…

Müßte jetzt nachschauen, vielleicht weiss Bowshee auf Anhieb weiter.