Hallo !
Ich muss eine Rechnung für eine Firma in der Schweiz schreiben.
Meine Leistung ist Webdesign.
Wenn ich richtig informiert bin, muss ich bei Rechnungen in das EU-Ausland keine MWST erheben. Wie ist das in der Schweiz - ist ja nicht EU-Mitglied. Mir wurde gesagt, der Ort der Leistung sei entscheidend.
Was heisst das jetzt konkret ?
MWST ja oder nein ?
Danke für Hinweise !
hi greg,
die sonstige leistung sollte in deutschland nicht steuerbar sein --> keine ust ausweisen in der rechnung.
es handelt sich um die regelung des § 3a Abs. 4 Nr. 2. UStG in verbindung mit abs. 3…
d.h.:
(3) Ist der Empfänger einer der in Absatz 4 bezeichneten sonstigen Leistungen ein Unternehmer, so wird die sonstige Leistung abweichend von Absatz 1 dort ausgeführt, wo der Empfänger sein Unternehmen betreibt. Wird die sonstige Leistung an die Betriebsstätte eines Unternehmers ausgeführt, so ist statt dessen der Ort der Betriebsstätte maßgebend. Ist der Empfänger einer der in Absatz 4 bezeichneten sonstigen Leistungen kein Unternehmer und hat er seinen Wohnsitz oder Sitz im Drittlandsgebiet, wird die sonstige Leistung an seinem Wohnsitz oder Sitz ausgeführt. Absatz 2 bleibt unberührt.
(4) Sonstige Leistungen im Sinne des Absatzes 3 sind:
[…]
-
die sonstigen Leistungen, die der Werbung oder der Öffentlichkeitsarbeit dienen, einschließlich der Leistungen der Werbungsmittler und der Werbeagenturen;
wende dich mal an den auftragnehmer, der kann die bestimmt mitteilen,
ob die schweiz sowas wie ein umsatzsteuerabzugsverfahren hat. das hiesse, du schreibst netto-rechnung und der kollege in der schwütz zahlt für dich die umsatzsteuer an das finanzamt und kann sich ggf. vorsteuer ziehen?
leider habe ich aber vom CH-UStG keine ahnung!!!
mfg vom
showbee
Hi,
leider habe ich aber vom CH-UStG keine ahnung!!!
Ich auch nicht, aber vielleicht finden sich unter folgendem Link Infos
http://www.forum-steuern.de/index1.htm
dort gibt es Länderinfos, auch zur Schweiz
Viele Grüße
Cirwalda