Hallo alle,
Ich ziehe demnächst in eine 3-Zimmer-Eigentumswohung um und möchte natürlich trotzdem das Finanzamt an meinen Umzugskosten beteiligen 
Leider erfüllt mein Umzug nicht die „Standard“-Bedinungen (mehr als eine Stunde Zeitersparnis für den Arbeitsweg, Schluss mit doppelter Haushaltsführung …) für beruflich bedingt. Aber nach ein bischen Nachdenken und Internet-Recherche bin ich auf ein paar Sachen gestossen, die man vielleicht anbringen könnte:
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Ich habe keine Auto und wohne zur Zeit ziemlich Weg vom Schuss. Die neue Wohnung liegt zentraler und mit OVP viel besser angebunden. Die Zeitersparnis für den Arbeitsweg beträgt max. 30 - 40 Minuten am Tag, aber ich bin zumindest zeitlich flexibler in der Wahl der Verbindungen. Kann ich das auch als Argument anbringen?
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Ich habe erst vor kurzem (6 Monate) mein Studium abgeschlossen und wohne noch in einer 1-Zimmer Studentenwohnung (mit meiner Freundin). Seit ich arbeite kann ich mir endlich mehr leisten und eine 1-Zimmerwohnung ist einfach unangemessen. Im Konz habe ich dazu etwas gefunden:
[Umzug ist absetzbar]…wenn Du in der Hierarchie aufgestiegen bist und sich dadurch Deine Lebensstellung wesentlich verändert hat (BFH BStBl 1975 II S. 327)
Kann man damit evtl. was anfangen? Greift das für mich (Student/Azubi -> Arbeitnehmer = Hierarchieaufstieg)? Zu BFH BStBl 1975 II S. 327 find ich leider nichts im Internet! Hat jemand dazu mehr Infos?
- Das ist momentan meine erste Festanstellung im Leben. Geht damit irgendwas?
Ansonsten fällt mir nichts ein …
Über Kommentare, Anregungen oder Hinweise würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank im vorraus.
Andreas
Hi,
[Umzug ist absetzbar]…wenn Du in der Hierarchie
aufgestiegen bist und sich dadurch Deine Lebensstellung
wesentlich verändert hat (BFH BStBl 1975 II S. 327)
Kann man damit evtl. was anfangen? Greift das für mich
(Student/Azubi -> Arbeitnehmer = Hierarchieaufstieg)? Zu
BFH BStBl 1975 II S. 327 find ich leider nichts im Internet!
Hat jemand dazu mehr Infos?
jaha, das ist der perfekte Grund. Es gibt auch ein Urteil, daß die bisherige Wohnung dann eine vorläufige war, wenn sie den Lebensumständen nicht mehr angemessen ist. Das funktioniert problemlos, wenn man an den richtigen Finanzamtsmenschen gerät.
Wenn es nötig ist, suche ich den Passus aus meiner 2000er-Steuererklärung mal raus.
Gruß,
Christian
Hi,
Superschnelle Antwort. Danke.
Wenn es nötig ist, suche ich den Passus aus meiner
2000er-Steuererklärung mal raus.
Es wäre echt super, wenn ich Du Dir die Mühe machen könntest. Ich möchte - wenn ich mich schon nicht auf dem wasserdichten Pfad bewege - zumindest gut gewappnet sein. Danke auf jeden Fall schon Mal.
Gruss
Andreas
Hallo,
hat ein bißchen gedauert, weil ich an meine alten Daten nicht ohne Probleme rankam. Aber jetzt: Ich war damals in einer ähnlichen Situation wie Du und habe damals argumentiert, meine 1,5-Zimmer-Bude mit 39qm sei meinen Lebensverhältnissen nicht (mehr) angemessen, sondern eine provisorische Wohnung und der Umzug in die neue, endgültige Wohnung sei damit absetzbar. Die Sache mit der provisorischen Wohnung ist eigentlich relevant, wenn man aus beruflichen Gründen umzieht und am neuen Ort nicht direkt eine angemessene Wohnung findet. In diesem Fall sind nämlich beide Umzüge absetzbar. Die Frage ist halt, ob sich Dein spezieller Finanzamtsmensch der Meinung anschließt, die erste Festanstellung sei quasi eine berufliche Veränderung. Bisher hat aber noch niemand aus meinem Bekanntenkreis mit dieser Argumentation Probleme gehabt.
Verwiesen habe ich im übrigen auf ein Urteil des FG Saarland v. 14.2.1995, EFG 1995 S. 516). Dort wird u.a. gesagt, daß eine Wohnung dann eine provisorische Wohnung ist, wenn „die Zwischenwohnung nur behelfsmäßigen Charakter hat und im Grunde nur dazu dient, den Steuerpflichtigen zu beherbergen, bis er eine seinen Lebensverhältnissen angemessene Wohnung gefunden hat.“
Das wurde anstandlos und ohne Rückfrage geschluckt. Direkt als Hinweis: Absetzbar sind auch
doppelte Miete in der Übergangszeit
Maklergebühren
Transportkosten (inkl. Verpflegung für die Helferlein)
Gruß,
Christian